Gut durchs Familienleben
Von der Zeugung bis zur Volljährigkeit: Stell den Regler auf das Alter deines Kindes und sieh, welche Termine, Fristen und Rechte jetzt anstehen – verlässlich aus amtlichen Quellen, jede Station mit Quellen-Link und passendem Ratgeber.
Stell den Regler auf das Alter deines Kindes – wir zeigen dir, was jetzt ansteht und was als Nächstes kommt.
Jetzt dran
Gerade steht nichts an – genießt die Zeit!
Bald wichtig
Nichts mehr offen – ihr habt alles geschafft
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Schwangerschaft
Zeugung bis Geburt-
Sobald die Schwangerschaft feststeht
Erste Vorsorge & Mutterpass
Gleich nach dem positiven Test zur ersten Vorsorgeuntersuchung — dort gibt es den Mutterpass. Danach geht es monatlich weiter, ab der 32. Woche alle 14 Tage, wahlweise bei Frauenärzt*in oder Hebamme.
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So früh wie möglich
Hebamme suchen — sofort loslegen
Jede Schwangere hat Anspruch auf Hebammenhilfe, die Krankenkasse zahlt. In Berlin sind Hebammen knapp — direkt nach dem positiven Test suchen, z. B. über die Berliner Hebammenvermittlung oder ammely.de.
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Jederzeit, am besten früh
Kostenlose Schwangerschaftsberatung
Berliner Beratungsstellen erklären kostenlos, welche Hilfen und Anträge anstehen — auf Wunsch mit Sprachmittlung. Anlaufstellen sind z. B. die Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung.
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Sobald du möchtest
Arbeitgeber*in über die Schwangerschaft informieren
Eine Pflicht gibt es nicht — aber der Mutterschutz am Arbeitsplatz greift erst, wenn der*die Arbeitgeber*in Bescheid weiß. Früh sagen lohnt sich, weil schon in den ersten Monaten Gefährdungen fürs Kind bestehen können.
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Ab Mitte der Schwangerschaft
Geburtsklinik oder Geburtshaus anmelden
Klinik, Geburtshaus oder Hausgeburt? In vielen Berliner Häusern sind die Plätze begrenzt — frühzeitig informieren und anmelden.
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Anmeldung ab ca. der 20. Woche
Geburtsvorbereitungskurs — die Kasse zahlt
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zu 14 Stunden Geburtsvorbereitungskurs bei einer Hebamme. In Berlin sind die Plätze knapp — am besten ab etwa der 20. Schwangerschaftswoche anmelden.
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Schon in der Schwangerschaft
Kita-Suche starten
Je früher du Kitas anschaust und dich vormerken lässt, desto besser die Chancen auf einen Platz. Der Kita-Gutschein selbst kann erst nach der Geburt beantragt werden — siehe erstes Lebensjahr.
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Schon vor der Geburt möglich
Vaterschaftsanerkennung & Sorgeerklärung
Unverheiratete Eltern können Vaterschaft und gemeinsames Sorgerecht schon vor der Geburt beurkunden lassen — beim Jugendamt kostenlos, Mutterpass mitbringen. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen.
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Einige Wochen vor dem Termin
Mutterschaftsgeld beantragen
Gesetzlich Versicherte bekommen während der Schutzfrist Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (max. 13 € pro Tag), der Arbeitgeber stockt auf. Den Antrag stellen, sobald die Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin da ist.
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Spätestens 7 Wochen vor Beginn
Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden
Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn in Textform (z. B. E-Mail) anmelden und dabei verbindlich erklären, wie sie in den ersten zwei Jahren liegen soll. Die Anmeldung bestätigen lassen.
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6 Wochen vor dem errechneten Termin
Mutterschutzfrist beginnt
Die Schutzfrist läuft von 6 Wochen vor dem Termin bis 8 Wochen nach der Geburt — 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie auf Antrag, wenn beim Kind in den ersten 8 Wochen ärztlich eine Behinderung festgestellt wird. Vor der Geburt darfst du nur arbeiten, wenn du es ausdrücklich willst; danach gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.
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In den letzten Wochen
Elterngeld-Antrag vorbereiten
Elterngeld wird nur 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt — Einkommensnachweise und das BundID-Konto für den Online-Antrag (Elterngeld Digital) deshalb schon jetzt zusammenstellen. Zuständig ist die Elterngeldstelle des Jugendamts im Wohnbezirk.
Das erste Lebensjahr
0 bis 12 Monate-
Direkt nach der Geburt
U1 — die allererste Untersuchung
Noch im Kreißsaal wird dein Baby zum ersten Mal untersucht: Atmung, Herzschlag, Reflexe. Dabei bekommt ihr das Gelbe Heft für alle weiteren U-Untersuchungen.
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Innerhalb 1 Woche
Geburt beim Standesamt anmelden
Die Geburt muss binnen einer Woche beim Standesamt angezeigt werden — Klinik oder Geburtshaus melden sie meist automatisch, nur bei Hausgeburten musst du selbst hin. Die Geburtsurkunden brauchst du für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse.
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Ab der ersten Autofahrt
Kindersitzpflicht — schon für die Heimfahrt
Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, dürfen im Auto nur in Babyschale oder passendem Kindersitz mitfahren (§ 21 StVO) — das gilt schon für die allererste Fahrt aus der Klinik nach Hause.
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3.–10. Lebenstag
U2 — Neugeborenen-Untersuchung
Zwischen dem 3. und 10. Lebenstag wird dein Baby gründlich von Kopf bis Fuß untersucht, oft noch in der Geburtsklinik. Das Zeitfenster einhalten — es ist wichtig für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
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Bis 12 Wochen nach der Geburt
Hebammen-Nachsorge nutzen
Nach der Geburt haben gesetzlich versicherte Mütter 12 Wochen lang Anspruch auf Hebammen-Besuche zu Hause — die Krankenkasse zahlt. Bei Still- oder Ernährungsfragen hilft die Hebamme auch danach noch.
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Start ca. 6–8 Wochen nach der Geburt
Rückbildungskurs — Kassenleistung mit Frist
Die Krankenkasse übernimmt bis zu 10 Stunden Rückbildungsgymnastik bei einer Hebamme — aber nur, wenn der Kurs bis 9 Monate nach der Geburt abgeschlossen ist. Also früh anmelden.
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In den ersten 2 Monaten
Kind bei der Krankenkasse anmelden
Melde dein Kind innerhalb von 2 Monaten bei der Krankenkasse an — der Schutz gilt dann rückwirkend ab der Geburt. Sind beide Eltern gesetzlich versichert, ist das Kind in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
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Ab sofort — bis zum 12. Geburtstag
Kinderkrankentage & Kinderkrankengeld kennen
Ist dein Kind krank, kannst du dich mit ärztlichem Attest von der Arbeit freistellen lassen und bekommst Kinderkrankengeld von der Krankenkasse — 15 Arbeitstage pro Elternteil und Kind im Jahr, 30 für Alleinerziehende (Stand 2026). Das gilt bis zum 12. Geburtstag des Kindes.
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In den ersten 3 Lebensmonaten
Elterngeld beantragen
Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt — als Basiselterngeld oder länger gestreckt als ElterngeldPlus. Es wird nur 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt, also am besten gleich nach der Geburt bei der Elterngeldstelle beantragen — das geht auch digital.
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In den ersten 6 Monaten
Kindergeld beantragen
Kindergeld gibt es für jedes Kind — seit Januar 2026 sind das 259 € im Monat. Der Antrag läuft online bei der Familienkasse; rückwirkend wird höchstens 6 Monate gezahlt, also nicht zu lange warten.
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4.–5. Lebenswoche
U3 — erste Untersuchung in der Kinderarztpraxis
Bei der U3 gibt es u. a. den Ultraschall der Hüftgelenke, um Fehlstellungen früh zu erkennen. Am besten schon kurz nach der Geburt einen Termin in einer Kinderarztpraxis vereinbaren.
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Ab 6 Wochen
Erste Impfungen nach STIKO-Empfehlung
Ab 6 Wochen empfiehlt die STIKO die Schluckimpfung gegen Rotaviren, ab 2 Monaten die Sechsfachimpfung, die Pneumokokken- und die Meningokokken-B-Impfung. Die Termine am besten schon bei der U3 mit der Kinderärzt*in planen.
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3.–4. Lebensmonat
U4 — Entwicklungs-Check
Die Kinderärzt*in schaut auf Motorik, Hören, Sehen und die Entwicklung deines Babys. Meist gibt es hier auch die zweite Runde der Impfungen.
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Ab dem 6. Lebensmonat
Zahnvorsorge startet (Z1–Z6)
Ab dem 6. Lebensmonat hat dein Kind Anspruch auf sechs kostenlose zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen bis zum 6. Geburtstag (seit 2026: Z1–Z6) — inklusive Kariesrisiko-Check und Fluoridlack.
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Vor der ersten Auslandsreise
Eigener Reisepass fürs Kind
Den Kinderreisepass gibt es seit 2024 nicht mehr — auch Babys brauchen für Auslandsreisen einen eigenen Personalausweis (EU-Reisen) oder biometrischen Reisepass. Im Bürgeramt beantragen, Termin früh buchen.
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9 bis 2 Monate vor dem Kita-Start
Kita-Gutschein beim Jugendamt beantragen
Für einen Kita- oder Tagespflege-Platz brauchst du in Berlin einen Kita-Gutschein: frühestens 9, spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Start beantragen — online über das Service-Portal, per Post oder im Familienservicebüro des Wohnbezirks. Die Bearbeitung dauert oft 6–8 Wochen, also nicht bis zur letzten Frist warten.
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6.–7. Lebensmonat
U5 — Untersuchung mit einem halben Jahr
Geprüft wird, wie beweglich und geschickt dein Baby ist — zum Beispiel beim Greifen und Drehen. Auch Hören und Sehen werden wieder kontrolliert.
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10.–12. Lebensmonat
U6 — großer Check zum 1. Geburtstag
Der große Entwicklungs-Check: Stehen, erste Laute, Feinmotorik. Jetzt stehen auch die nächsten Impfungen an — u. a. die erste gegen Masern, Mumps und Röteln ab 11 Monaten.
Kleinkind & Kita-Zeit
1 bis 6 Jahre-
Ab dem 1. Geburtstag
Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz
Ab dem ersten Geburtstag hat jedes Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in Kita oder Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII). Früh mit der Platzsuche beginnen — der Anspruch gilt bundesweit.
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Vor der Kita-Aufnahme
Masern-Impfnachweis für die Kita
Vor der Aufnahme in Kita oder Kindertagespflege muss der Masernschutz nachgewiesen werden: ab 1 Jahr mindestens eine, ab 2 Jahren zwei Impfungen. Ohne Nachweis (Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung) darf das Kind nicht aufgenommen werden.
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Mit dem Kita-Start
Kita ist in Berlin beitragsfrei
In Berlin ist die Betreuung in Kita und Kindertagespflege für alle Kinder beitragsfrei — unabhängig vom Einkommen. Eltern zahlen nur 23 € im Monat fürs Mittagessen (Stand Juli 2026); mit berlinpass-BuT entfällt auch das.
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21.–24. Lebensmonat
U7 — Vorsorge mit 2 Jahren
Die Kinderärzt*in prüft, wie sich dein Kind körperlich und geistig entwickelt hat, auch der Impfstatus wird kontrolliert. Den Termin rechtzeitig im Zeitfenster vereinbaren.
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34.–36. Lebensmonat
U7a — Vorsorge mit 3 Jahren
Vorsorgeuntersuchung kurz vor dem dritten Geburtstag mit Blick auf Sprachentwicklung, Zähne und Impfungen. Gelbes U-Heft und Impfausweis mitbringen.
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46.–48. Lebensmonat
U8 — Vorsorge mit 4 Jahren
Gründlicher Seh- und Hörtest, dazu Motorik, Sprache und Zahngesundheit.
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Ca. 1,5 Jahre vor der Einschulung
Sprachtest für Kinder ohne Kita
Kinder ohne Kita-Platz bekommen mit etwa 4½ Jahren Post vom Schulamt: Die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung ist Pflicht (§ 55 Schulgesetz). Wird Förderbedarf festgestellt, muss das Kind in den letzten 18 Monaten vor der Einschulung an einer kostenfreien Sprachförderung in einer Kita teilnehmen.
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60.–64. Lebensmonat
U9 — Vorsorge mit 5 Jahren
Letzte Vorsorgeuntersuchung vor der Schule: Schwerpunkt Sprachentwicklung, dazu Sehtest, Motorik, Körperhaltung und Impf-Check.
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Oktober im Jahr vor der Einschulung
Schulanmeldung an der Grundschule
In Berlin meldest du dein Kind im Herbst des Vorjahres persönlich an der zuständigen Grundschule an — der genaue Zeitraum wird jedes Jahr neu festgelegt, liegt aber immer im Oktober. Welche Schule zuständig ist, teilt das Schulamt mit.
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Nach der Schulanmeldung
Einschulungsuntersuchung (ESU)
Vor der Einschulung untersucht der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamts jedes Berliner Kind: Sprache, Motorik, Sehen und Hören. Die Teilnahme ist Pflicht; den Termin gibt es nach der Schulanmeldung — gelbes U-Heft und Impfausweis mitbringen.
Schulkind
6 bis 12 Jahre-
1. August nach dem 6. Geburtstag
Schulpflicht beginnt — Stichtag 30. September
Schulpflichtig wird in Berlin, wer bis zum 30. September des Einschulungsjahres sechs Jahre alt wird; das Schuljahr beginnt am 1. August. Eine Rückstellung um ein Jahr ist einmalig auf Antrag möglich (bis Ende Februar vor der Einschulung, mit schulärztlicher Untersuchung).
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Ab Schulstart
Kostenloses Schülerticket (fahrCard) bestellen
Alle Berliner Schüler*innen fahren mit dem Schülerticket Berlin kostenlos durch den Tarifbereich AB — sogar Fahrradmitnahme ist drin. Die fahrCard online bei der BVG bestellen; du brauchst dafür den Berliner Schülerausweis I.
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Klasse 1–6
Kostenloses Mittagessen in der Grundschule
An Berliner Grundschulen ist das Mittagessen für alle Kinder der Klassen 1 bis 6 kostenfrei. Für die Teilnahme meldest du dein Kind an und schließt einen (kostenlosen) Essensvertrag mit dem Caterer der Schule — wie das geht, erfährst du in der Schule.
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Ab Klasse 1 — Antrag 3 Monate vorher
Hort-Betreuung (eFöB) beantragen
Die Betreuung vor und nach dem Unterricht (eFöB/Hort) ist in den Klassen 1 bis 3 kostenfrei und ohne Bedarfsprüfung. Den Antrag stellst du an der Grundschule, spätestens drei Monate vor dem gewünschten Start; ab Klasse 4 ist ein neuer Antrag nötig und es gilt ein einkommensabhängiger Beitrag.
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Ab dem 7. Geburtstag
Taschengeldparagraf: kleine Käufe allein
Ab dem 7. Geburtstag ist dein Kind beschränkt geschäftsfähig und darf kleine Einkäufe vom eigenen Taschengeld wirksam selbst erledigen (§§ 106, 110 BGB). Für größere Verträge braucht es weiter deine Zustimmung.
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Mit 7–8 Jahren
U10 — Zusatz-Vorsorge im Grundschulalter
Die U10 schließt die lange Lücke zwischen U9 und J1, im Blick sind z. B. Lern- und Verhaltensprobleme. Sie gehört nicht zum gesetzlichen Programm — frag vorher deine Krankenkasse, ob sie die Kosten übernimmt.
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In Klasse 3
Schwimmunterricht — fest im Stundenplan
In Berlin gehört Schwimmunterricht in der 3. Klasse verbindlich und kostenlos zum Sportunterricht aller Grundschulen. Wer danach noch nicht sicher schwimmt, kann kostenlose Schwimm-Intensivkurse in den Ferien nutzen.
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Bis zum 8. bzw. 10. Geburtstag
Radfahren: Gehweg-Regel für Kinder
Bis zum 8. Geburtstag müssen Kinder mit dem Rad auf dem Gehweg fahren (erlaubt ist alternativ ein baulich von der Straße getrennter Radweg), bis zum 10. Geburtstag dürfen sie es noch. Solange das Kind unter 8 ist, darf eine Begleitperson ab 16 Jahren mit aufs Gehweg-Rad (§ 2 Abs. 5 StVO).
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Mit 9–10 Jahren
U11 — Zusatz-Vorsorge vor dem Schulwechsel
Die U11 schaut u. a. auf Schulleistungsprobleme, Medienkonsum und gesunde Gewohnheiten. Auch sie ist keine Pflichtleistung — kläre vorher mit deiner Krankenkasse, ob sie zahlt.
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Mit 9–14 Jahren
HPV-Impfung für Mädchen und Jungen
Die STIKO empfiehlt allen Kindern zwischen 9 und 14 Jahren die HPV-Impfung zum Schutz vor mehreren Krebsarten — in diesem Alter reichen zwei Dosen, die Krankenkasse zahlt. Nachholen ist bis zum 18. Geburtstag möglich.
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In Klasse 4
Fahrradprüfung in der Jugendverkehrsschule
In den Klassen 3 und 4 üben Berliner Kinder das sichere Radfahren, meist in der Jugendverkehrsschule und unterstützt von der Polizei. In Klasse 4 folgt die Radfahrprüfung — wer besteht, bekommt den Radfahrschein.
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Klasse 6 — Anmeldung Februar/März
Übergang auf die Oberschule
Nach der 6. Klasse wechseln Berliner Kinder auf die Oberschule; mit dem Halbjahreszeugnis gibt es die Förderprognose. Fürs Gymnasium ist sie seit dem Schuljahr 2025/26 verbindlich — ohne passende Noten führt der Weg nur über den bestandenen Probeunterricht (das frühere Probejahr ist abgeschafft). Anmeldung an der Wunschschule jedes Jahr im Februar/März.
Jugend & volljährig werden
12 bis 18 Jahre-
12–14 Jahre
J1 — der Gesundheits-Check für Jugendliche
Die J1 prüft Gesundheit, Impfstatus und die Entwicklung in der Pubertät — inklusive vertraulichem Gespräch mit der Ärzt*in. Für gesetzlich Versicherte kostenlos; am besten zwischen dem 12. und 14. Geburtstag einen Termin machen.
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Ab 13 Jahren
Erster Nebenjob — mit deiner Erlaubnis
Ab 13 darf dein Kind mit deiner Einwilligung leichte Arbeiten übernehmen, etwa Zeitungen austragen oder Babysitten — höchstens 2 Stunden am Tag, nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor oder während der Schule. Ab 15 ist zusätzlich ein Ferienjob von bis zu 4 Wochen im Jahr möglich.
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Ab 14 Jahren
Strafmündigkeit beginnt
Ab dem 14. Geburtstag kann dein Kind für Straftaten zur Verantwortung gezogen werden — es gilt dann das Jugendstrafrecht. Ein guter Anlass, über Themen wie Ladendiebstahl, Schwarzfahren oder das Weiterschicken von Fotos zu sprechen.
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Ab 14 Jahren
Religionsmündigkeit: dein Kind entscheidet selbst
Ab 14 entscheidet dein Kind allein, zu welchem religiösen Bekenntnis es gehören will — zum Beispiel auch über einen Kirchenaustritt oder die Teilnahme am Religionsunterricht.
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14 / 16 / 18 Jahre
Jugendschutz: Alkohol-Altersgrenzen kennen
Bier, Wein und Sekt sind ab 16 erlaubt — in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils nach aktueller Rechtslage schon ab 14 („begleitetes Trinken"); Spirituosen erst ab 18. Achtung: Eine Gesetzesänderung, die das begleitete Trinken abschafft, ist auf dem Weg — Stand Juli 2026 aber noch nicht in Kraft.
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Ab 15 Jahren
Mofa und Moped fahren erlaubt
Ab 15 darf dein Kind Mofa fahren (mit Prüfbescheinigung) und den Führerschein der Klasse AM für Moped und Roller machen. Bis zum 16. Geburtstag gilt die AM-Fahrerlaubnis nur in Deutschland.
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Klasse 9/10
Schulabschlüsse in Berlin: BBR, eBBR und MSA
Die Berufsbildungsreife (BBR) gibt es schon nach Klasse 9, die erweiterte BBR und den Mittleren Schulabschluss (MSA) nach Klasse 10. Der MSA allein reicht nicht für die gymnasiale Oberstufe — zusätzlich braucht dein Kind die Übergangsberechtigung (mehrere Fächer auf erweitertem Niveau, Notenschnitt mindestens 3,0). Früh mit der Schule sprechen, was realistisch ist.
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Ab dem 16. Geburtstag
Ausweispflicht: Personalausweis beantragen
Ab 16 muss dein Kind einen gültigen Personalausweis besitzen — ein gültiger Reisepass erfüllt die Pflicht auch. Rechtzeitig vorher einen Termin im Bürgeramt buchen; das Kind muss persönlich erscheinen.
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Ab 16 Jahren
Wählen ab 16 — in Berlin und bei der Europawahl
In Berlin dürfen Jugendliche ab 16 die Bezirksverordnetenversammlungen wählen — und erstmals bei der Wahl am 20. September 2026 auch das Abgeordnetenhaus. Bei der Europawahl gilt bundesweit das Wahlalter 16; nur für die Bundestagswahl bleibt es bei 18.
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16–17 Jahre
J2 — der letzte Jugend-Check
Die J2 ist ein Gesundheits-Check für 16- bis 17-Jährige, etwa zu Haltungsschäden, Pubertäts- und Sexualitätsfragen oder der Berufswahl. Sie gehört nicht zum gesetzlichen Programm — frag vorher bei der Krankenkasse nach, ob sie zahlt.
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Ab 17 Jahren
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Dein Kind kann den Autoführerschein (Klasse B) schon mit 17 machen, darf bis zum 18. Geburtstag aber nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren (mindestens 30 Jahre alt, seit 5 Jahren Führerschein, höchstens 1 Punkt in Flensburg).
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18. Geburtstag
Volljährig: dein Kind ist jetzt erwachsen
Mit dem 18. Geburtstag ist dein Kind voll geschäftsfähig — es schließt Verträge selbst ab, haftet selbst und die elterliche Sorge endet. Post von Behörden, Bank und Krankenkasse geht jetzt direkt an dein Kind.
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18 bis 25 Jahre
Kindergeld & Familienversicherung laufen weiter
In Schule, Ausbildung oder Studium gibt es das Kindergeld bis zum 25. Geburtstag weiter — dafür der Familienkasse Nachweise schicken und Änderungen melden. Auch die beitragsfreie Familienversicherung gilt bei Ausbildung oder Studium bis 25.
Impfungen laufen über die U-Termine mit – den aktuellen Impfkalender führt STIKO/BZgA, Details zu allen U-Untersuchungen die BZgA. Gelbes Heft und Impfpass zu jedem Termin mitnehmen. Alle Angaben: Stand Juli 2026, ohne Gewähr – verbindlich sind die verlinkten amtlichen Quellen.