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Trennung mit Kind: Erste Schritte

Checkliste: Das Wichtigste bei einer Trennung mit Kind

  • Trennungsberatung – kostenlose Beratung beim Jugendamt oder bei freien Trägern, auch ohne Gerichtsprozess
  • Sorgerecht klären – gemeinsames Sorgerecht bleibt nach Trennung bestehen, Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln
  • Umgang regeln – Umgangsvereinbarung treffen: Wann ist das Kind bei wem?
  • Kindesunterhalt – der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zahlt Unterhalt (Düsseldorfer Tabelle)
  • Unterhaltsvorschuss – wenn der andere Elternteil nicht zahlt: Antrag beim Jugendamt
  • Wohnsituation – wer bleibt in der Wohnung? Bei Gewalt: Gewaltschutzgesetz greift sofort
  • Finanzielle Hilfen prüfen – Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Entlastungsbetrag Alleinerziehende
  • Kinder einbeziehen – altersgerecht erklären, Sicherheit vermitteln, keine Schuldzuweisungen

Trennung ist kein Scheitern

Eine Trennung mit Kindern ist eine der schwierigsten Lebenssituationen. Gleichzeitig ist sie manchmal der richtige Schritt – für dich und für deine Kinder. Wichtig ist jetzt: einen klaren Kopf behalten, Schritt für Schritt vorgehen und dir Hilfe holen.

Beratung – der wichtigste erste Schritt

Das Jugendamt deines Bezirks bietet kostenlose Trennungs- und Umgangsberatung an. Das klingt abschreckend, ist es aber nicht: Die Beratung ist vertraulich, freiwillig und darauf ausgerichtet, gemeinsam gute Lösungen für die Kinder zu finden. Auch freie Träger wie Caritas, Diakonie oder AWO bieten Trennungsberatung an – oft mit kürzeren Wartezeiten.

Wenn ihr euch nicht einigen könnt, kann eine Mediation helfen, bevor es zum Familiengericht geht. Viele Beratungsstellen bieten das an.

Sorgerecht und Umgang

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach einer Trennung grundsätzlich bestehen – bei verheirateten wie bei unverheirateten Eltern mit Sorgeerklärung. Ihr entscheidet weiterhin gemeinsam über wichtige Dinge (Schule, Gesundheit, Religion). Alltagsentscheidungen trifft der Elternteil, bei dem das Kind gerade ist.

Das Umgangsrecht steht dem Kind zu – nicht den Eltern. Kinder haben ein Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Versucht, eine Umgangsregelung zu finden, die zum Alltag des Kindes passt. Das Jugendamt hilft bei der Vermittlung.

Geld und Wohnung

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, zahlt Kindesunterhalt. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen und dem Alter des Kindes (Düsseldorfer Tabelle). Falls der andere Elternteil nicht zahlt, kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.

Prüfe außerdem, ob dir Wohngeld, Kinderzuschlag oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) zusteht. Viele Alleinerziehende verschenken Geld, weil sie diese Leistungen nicht kennen.

Kinder in der Trennung

Kinder brauchen in dieser Zeit vor allem eines: Sicherheit. Erkläre ihnen altersgerecht, was passiert. Versichere ihnen, dass beide Eltern sie weiterhin lieben. Und – auch wenn es schwerfällt – sprich nicht schlecht über den anderen Elternteil vor den Kindern. Die Erziehungsberatungsstellen in deinem Bezirk helfen auch Kindern, mit der neuen Situation umzugehen.

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