Häusliche Krankenpflege – Hilfe, wenn Eltern krank werden
Checkliste: Häusliche Krankenpflege
- Wer hat Anspruch? – Gesetzlich Krankenversicherte, wenn eine Krankenhausbehandlung dadurch vermieden wird oder gar nicht möglich ist. Die Leistung muss ärztlich verordnet werden.
- Was ist enthalten? – Grund- und Behandlungspflege (z.B. Verbandswechsel), ärztlich verordnet.
- Unterstützung im Alltag – Neben der medizinischen Pflege wird auch der Haushalt weitergeführt (Kochen, Einkaufen, Putzen) und im Haushalt lebende Kinder werden betreut, wenn keine andere Person dies übernehmen kann.
- Zuzahlung – Volljährige Versicherte zahlen in der Regel für maximal 28 Tage im Jahr zehn Prozent der Kosten sowie 10 Euro pro Verordnung dazu. Schwangerschaft und Entbindung sind jedoch zuzahlungsfrei!
- Verordnungsdauer – Eine ärztliche Verordnung gilt im Regelfall für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall.
Wenn Eltern ausfallen, muss der Alltag weitergehen
Wenn Eltern ernsthaft erkranken, gerät das Familienleben schnell aus den Fugen. Die Sorge um die Gesundheit mischt sich mit der drängenden Frage: Wer kümmert sich um die Kinder und den Haushalt?
Ist ein Krankenhausaufenthalt ärztlich geboten, aber aus triftigen Gründen nicht umsetzbar oder soll dieser durch Pflege zu Hause abgekürzt werden, springt die häusliche Krankenpflege ein. Gesetzlich Versicherte haben darauf einen Anspruch. Das bedeutet, dass nicht nur geschultes Personal (Krankenschwestern und -pfleger) nach Hause kommt, um Spritzen zu setzen oder Wunden zu versorgen, sondern dass auch ganz praktische Haushaltshilfe geleistet wird.
Diese Leistung entlastet Familien enorm, denn sie umfasst auch Einkaufen, Kochen, Wäschewaschen und vor allem die Betreuung der Kinder. Voraussetzung ist, dass keine andere Person im Haushalt (etwa der gesunde Partner) diese Aufgaben übernehmen kann.
Gerade bei drohender Frühgeburt oder nach einer schweren Entbindung ist dieses Angebot eine wichtige Säule, damit die Mutter sich erholen kann. Für diese speziellen Fälle entfallen sogar die gesetzlichen Zuzahlungen.
Um diese Unterstützung zu bekommen, muss der behandelnde Arzt die häusliche Krankenpflege verordnen. Kontaktieren Sie bei Bedarf zügig Ihre Krankenkasse, reichen Sie die ärztliche Verordnung ein und lassen Sie sich bei Unklarheiten beispielsweise von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland helfen.