Ehegattenunterhalt: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Checkliste: Ehegattenunterhalt
- Trennungsunterhalt – ab dem Tag des Getrenntlebens hat der geringer verdienende Ehegatte Anspruch auf Unterhalt. Dieser läuft bis zur rechtskräftigen Scheidung.
- Auskunftspflicht – der besserverdienende Partner muss auf Aufforderung sein Einkommen und Vermögen offenlegen
- Nachehelicher Unterhalt – nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung: Jeder sorgt selbst für sich. Ausnahmen gibt es bei Kinderbetreuung, Alter, Krankheit oder fehlender Erwerbsmöglichkeit.
- Betreuungsunterhalt – wer wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes nicht (voll) arbeiten kann, hat Anspruch auf Unterhalt, mindestens drei Jahre nach der Geburt
- Aufstockungsunterhalt – wenn das eigene Einkommen nach der Scheidung nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten
- Unverheiratete Eltern – auch ohne Ehe: Wer wegen Kinderbetreuung nicht arbeiten kann, hat mindestens drei Jahre Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil
- Verzicht ist riskant – auf Trennungsunterhalt kann man nicht wirksam verzichten. Auf nachehelichen Unterhalt kann man nur unter bestimmten Bedingungen im Ehevertrag verzichten.
- Beratung – bei Ehegattenunterhalt ist anwaltliche Beratung dringend empfohlen. Viele Anwaltskanzleien bieten eine kostenlose Erstberatung an.
Unterhalt zwischen Partnern – die zwei Phasen
Wenn eine Ehe zerbricht, geht es emotional ans Eingemachte. Und dann kommen auch noch die finanziellen Fragen: Wer zahlt wem wieviel? Das klingt kompliziert, lässt sich aber in zwei Phasen aufteilen.
Phase 1: Trennungsunterhalt. Ab dem Tag, an dem ihr euch trennt – also nicht mehr zusammen lebt, auch wenn ihr noch in derselben Wohnung wohnt – beginnt der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Wenn ein Ehegatte deutlich weniger verdient als der andere, kann er oder sie vom besserverdienenden Partner Unterhalt verlangen. Die Höhe richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen – also dem gemeinsamen Lebensstandard während der Ehe.
Wichtig: Trennungsunterhalt muss aktiv eingefordert werden. Fordere den anderen Partner schriftlich auf, dir Auskunft über sein Einkommen zu geben und Unterhalt zu zahlen. Am besten per Einschreiben oder über eine Anwaltskanzlei. Der Anspruch beginnt erst ab dem Zeitpunkt der Aufforderung – nicht rückwirkend.
Während der Trennungsphase wird von dem geringer verdienenden Ehegatten nicht erwartet, dass er oder sie sofort eine Vollzeitstelle annimmt. Das ändert sich aber mit der Zeit – je länger die Trennung dauert, desto eher wird eine Erwerbstätigkeit erwartet.
Phase 2: Nachehelicher Unterhalt. Nach der rechtskräftigen Scheidung gilt ein anderer Grundsatz: Eigenverantwortung. Jeder Ex-Partner muss grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Es gibt aber klare Ausnahmen, in denen weiterhin Unterhalt gezahlt werden muss:
Am häufigsten ist der Betreuungsunterhalt: Wenn du ein gemeinsames Kind betreust und deshalb nicht arbeiten kannst, hast du mindestens drei Jahre nach der Geburt Anspruch auf Unterhalt. Dieser Zeitraum kann sich verlängern, wenn die Umstände es erfordern – zum Beispiel wenn das Kind besondere Betreuung braucht oder kein Kitaplatz verfügbar ist.
Weitere Gründe für nachehelichen Unterhalt: Alter (man kann nicht mehr arbeiten), Krankheit oder Behinderung, Erwerbslosigkeit (trotz Bemühungen keinen Job gefunden), Ausbildung (wer während der Ehe eine Ausbildung abgebrochen hat, kann sie nachholen) und Aufstockung (wenn das eigene Einkommen den ehelichen Lebensstandard nicht hält).
Auch unverheiratete Eltern haben Unterhaltsansprüche gegeneinander. Wenn ein Elternteil wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes nicht arbeiten kann, muss der andere Elternteil mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt zahlen. Das ergibt sich aus § 1615l BGB.
Bei Ehegattenunterhalt geht es oft um viel Geld und um Emotionen. Lass dich unbedingt anwaltlich beraten – gerade bei der Frage, ob dir Unterhalt zusteht oder wie viel du zahlen musst. Viele Familienrechtskanzleien in Berlin bieten eine kostenlose oder günstige Erstberatung an. Auch der VAMV Berlin und die Familienberatungsstellen der Bezirke helfen weiter.