Steuern sparen mit Kind: Was Familien wissen sollten
Checkliste: Steuervorteile für Familien
- Kinderfreibetrag – 6.828 EUR pro Kind (2026), zzgl. 2.928 EUR Betreuungsfreibetrag = 9.756 EUR gesamt. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kinderfreibetrag oder Kindergeld günstiger ist.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – 4.260 EUR Freibetrag in Steuerklasse II, plus 240 EUR für jedes weitere Kind
- Kinderbetreuungskosten – 80 % absetzen, maximal 4.800 EUR pro Kind und Jahr (für Kinder unter 14). Nur reine Betreuungskosten – Verpflegung (z. B. Essensgeld) zählt nicht dazu.
- Schulgeld – 30 % der Kosten absetzbar bei Privatschulen (maximal 5.000 EUR pro Jahr)
- Ausbildungsfreibetrag – 1.200 EUR für volljährige Kinder in Ausbildung, die auswärts wohnen
- Ehegattensplitting – bei unterschiedlich hohen Einkommen der Partner*innen steuerlich vorteilhaft
- Lohnsteuerklassenwahl – Kombination III/V oder IV/IV mit Faktor prüfen, je nach Einkommensverhältnis
- Steuererklärung machen! – im Durchschnitt gibt es über 1.000 EUR Erstattung, für Familien oft deutlich mehr
Mehr Geld zurückbekommen – Steuertipps für Familien
Steuern sind nicht das spannendste Thema – aber für Familien lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Denn der Staat bietet einige Vergünstigungen, die viele Familien gar nicht kennen oder nicht nutzen. Hier die wichtigsten auf einen Blick.
Das Bekannteste ist der Kinderfreibetrag. Er beträgt aktuell 6.828 Euro pro Kind und Jahr (Stand 2026, zzgl. 2.928 Euro Betreuungsfreibetrag, insgesamt also 9.756 Euro). Ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für dich günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch bei der Steuererklärung – sogenannte Günstigerprüfung. Du musst dich um nichts kümmern, nur die Steuererklärung abgeben.
Für Alleinerziehende gibt es den Entlastungsbetrag: 4.260 Euro im Jahr, plus 240 Euro für jedes weitere Kind. Voraussetzung ist, dass du mit mindestens einem Kind zusammenlebst und keine andere volljährige Person im Haushalt lebt, die sich an den Kosten beteiligen könnte. Steuerlich läuft das über die Steuerklasse II – die musst du beim Finanzamt beantragen.
Kinderbetreuungskosten kannst du als Sonderausgaben absetzen – und zwar 80 Prozent der Kosten, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Das gilt für Kinder unter 14 Jahren und umfasst Kosten für Tagesmutter, Babysitter, Hort- oder Kitabeiträge und Ferienbetreuung. Wichtig zu wissen: Es zählt nur die reine Betreuung – Verpflegungskosten wie das Essensgeld in Kita oder Hort kannst du nicht absetzen. Klingt nach wenig? Bei zwei Kindern können das schnell 800 Euro Steuerersparnis sein.
Wer sein Kind auf eine Privatschule schickt, kann 30 Prozent des Schulgeldes als Sonderausgaben geltend machen – bis maximal 5.000 Euro pro Jahr. Das gilt allerdings nur für anerkannte Ersatzschulen und ergänzende Schulen, nicht für reine Nachhilfe.
Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Partner*innen zusammengerechnet, halbiert und dann besteuert. Das ist besonders vorteilhaft, wenn ein*e Partner*in deutlich mehr verdient als der/die andere – typisch nach der Elternzeit. Die passende Lohnsteuerklassenwahl (III/V oder IV/IV mit Faktor) kann schon unterjährig für mehr Netto sorgen. Wichtig: Die Steuerklasse beeinflusst auch die Höhe von Elterngeld und Arbeitslosengeld – wer Nachwuchs plant, sollte die Klassen rechtzeitig wechseln.
Ein oft übersehener Posten: der Ausbildungsfreibetrag. Wenn dein volljähriges Kind in Ausbildung ist und nicht mehr zu Hause wohnt, steht dir ein Freibetrag von 1.200 Euro im Jahr zu. Das hilft besonders bei Studierenden in einer anderen Stadt.
Der wichtigste Tipp kommt zum Schluss: Mach eine Steuererklärung! Viele Familien verschenken jedes Jahr Hunderte oder Tausende Euro, weil sie keine abgeben. Im Durchschnitt gibt es über 1.000 Euro zurück – für Familien mit Kindern oft deutlich mehr. Es gibt inzwischen günstige Steuerprogramme und Online-Portale, die den Prozess stark vereinfachen.