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Wohnberechtigungsschein (WBS): Zugang zu gefördertem Wohnraum

Checkliste: Rund um den Wohnberechtigungsschein

  • Was ist der WBS? – Der WBS dokumentiert das Recht, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Diese Wohnungen haben mietpreisgebundene Quadratmeterpreise, die weit unter dem Marktdurchschnitt liegen.
  • Einkommensgrenzen in Berlin – In Berlin gelten oft erweiterte, deutlich nach oben gelockerte Einkommensgrenzen (im Vergleich zum Bundesdurchschnitt), wodurch oft auch Normalverdiener mit Kindern WBS-berechtigt sind.
  • Besonderer Wohnbedarf ("WBS Dringlichkeit") – Ein normaler WBS reicht bei Wohnungsbaugesellschaften oft nicht. Gewisse Härtegründe vergeben einen "WBS mit besonderem Wohnbedarf". Dazu zählt z.B. wenn sich Geschwisterkinder nach dem 10. Geburtstag dauerhaft ein Zimmer teilen müssen oder man akut wohnungslos ist.
  • Beantragung – Zuständig sind die Berliner Bezirksämter (Wohnungsämter). Die Unterlagen umfassen Einkommensnachweise (Gehalt, Kindergeld, Unterhalt) und den ausgefüllten Erhebungsbogen.
  • Gültigkeit – Der WBS gilt genau ein Jahr ("12 Monate Laufzeit") ab Ausstellungsdatum und berechtigt berlinweit zum Wohnungsbezug. Danach muss er komplett neu beantragt werden.

Das Ticket für bezahlbaren Wohnraum

Wer auf den gängigen Berliner Immobilienportalen nach einer bezahlbaren 3- oder 4-Zimmer-Wohnung sucht, reibt sich oft verwundert die Augen. Die einzigen Inserate, die warm noch bezahlbar aussehen, tragen meist den fetten Zusatz: "Nur mit gültigem WBS!"

Der Wohnberechtigungsschein ist der amtliche Nachweis, der dich berechtigt, in diese stark subventionierten und mietpreisgebundenen Sozialwohnungen einzuziehen. Eine weit verbreitete Fehlannahme ist, dass man vollkommen mittellos oder Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende sein müsse, um einen WBS zu erhalten. Im Land Berlin wurden die Einkommensgrenzen in den letzten Jahren enorm ausgedehnt. So haben etwa viele Erzieher:innen, Polizist:innen im mittleren Dienst, Verkäufer:innen oder Handwerker:innen mit ein oder zwei (Mit-)Kindern oft durchaus Anspruch auf einen regulären WBS.

Neben dem WBS 100/140/160/180/220-Prozent gibt es den begehrten Zusatz "besonderer Wohnbedarf". Wenn eure aktuelle Wohnung viel zu klein ist (die Regel besagt: ein Raum pro Familienmitglied) oder ihr Mängel habt (wie starken Schimmel, der auch mit Gutachten und Anwalt nicht behoben wird), könnt ihr diesen Dringlichkeits-Status bei eurer Bewerbung im Amt erlangen. Er öffnet bei den landeseigenen Berliner Wohnungsbaugesellschaften (HOWOGE, degewo, GESOBAU, WBM, Stadt und Land, Gewobag) deutlich schnellere Türen.

Wichtig bei Besichtigungen: Hat man den WBS erst auf dem Papier und reicht das Dokument dem Vermieter als PDF vorab ein, wird man erst für eine Besichtigung in Betracht gezogen. Ohne den Schein vorab in der Tasche, kann man die Suche meist knicken. Deshalb gilt: Vor der Suche kommt zwingend das Ausfüllen des Antrags!

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