Brückenteilzeit: Teilzeit mit Rückkehrrecht
Checkliste: Brückenteilzeit
- Wer hat Anspruch? – Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitenden, nach mindestens 6 Monaten im Betrieb
- Dauer – mindestens 1 Jahr, maximal 5 Jahre befristete Teilzeit
- Rückkehrrecht – nach Ende der Brückenteilzeit automatisch zurück auf die ursprüngliche Arbeitszeit
- Antrag – schriftlich beim Arbeitgeber, mindestens 3 Monate vor gewünschtem Beginn
- Ablehnung nur aus betrieblichen Gründen – z.B. Arbeitsabläufe, Sicherheit, unverhältnismäßige Kosten
- Zumutbarkeitsgrenze – Unternehmen mit 46–200 Beschäftigten: pro 15 Mitarbeitende muss nur 1 Antrag genehmigt werden
- Stundenzahl frei wählbar – du bestimmst, wie viele Stunden du arbeiten willst
- Nicht mit Elternzeit-Teilzeit kombinierbar – während der Elternzeit gelten eigene Regeln
Teilzeit mit Sicherheitsnetz
Viele Eltern möchten nach der Elternzeit erst einmal in Teilzeit arbeiten – aber haben Angst vor der „Teilzeitfalle": einmal reduziert, für immer weniger Stunden. Genau das soll die Brückenteilzeit verhindern. Seit 2019 hast du das Recht, deine Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum zu reduzieren – und danach automatisch auf deine ursprüngliche Stundenzahl zurückzukehren.
Der Anspruch gilt in Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitenden, und du musst mindestens sechs Monate dort beschäftigt sein. Die Dauer der Brückenteilzeit beträgt mindestens ein Jahr und maximal fünf Jahre. Du bestimmst selbst, auf wie viele Stunden du reduzieren möchtest – es gibt keine Mindest- oder Höchstgrenze.
Den Antrag stellst du schriftlich bei deinem Arbeitgeber, mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn. Du musst den Zeitraum und die gewünschte Stundenzahl angeben. Der Arbeitgeber muss dir spätestens einen Monat vor Beginn antworten – tut er das nicht, gilt die Brückenteilzeit als genehmigt.
Dein Arbeitgeber kann den Antrag nur aus betrieblichen Gründen ablehnen: zum Beispiel, wenn die Arbeitsorganisation erheblich beeinträchtigt würde, die Sicherheit gefährdet wäre oder unverhältnismäßig hohe Kosten entstünden. In Unternehmen mit 46 bis 200 Beschäftigten gibt es zudem eine Zumutbarkeitsgrenze: Pro 15 Mitarbeitende muss der Arbeitgeber nur einen Brückenteilzeit-Antrag genehmigen.
Der entscheidende Unterschied zur „normalen" Teilzeit: Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums kehrst du automatisch zu deiner früheren Arbeitszeit zurück. Dein Arbeitgeber kann das nicht verhindern. Du musst keinen neuen Antrag stellen – die Rückkehr passiert von selbst.
Wichtig zu wissen: Die Brückenteilzeit ist nicht dasselbe wie Teilzeit in Elternzeit. Während der Elternzeit gelten eigene Regelungen (bis zu 32 Stunden pro Woche). Die Brückenteilzeit ist eher für die Zeit danach gedacht – wenn die Elternzeit vorbei ist, du aber noch nicht wieder Vollzeit arbeiten möchtest oder kannst.
Falls dein Arbeitgeber weniger als 46 Mitarbeitende hat, hast du keinen Anspruch auf Brückenteilzeit. Du kannst aber trotzdem reguläre Teilzeit beantragen (in Betrieben ab 16 Beschäftigten). Nur: Das Rückkehrrecht auf Vollzeit gibt es dann nicht automatisch – besprich das rechtzeitig mit deinem Arbeitgeber.