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Finanzielle Hilfen: Unterstützung für ein Leben mit Behinderung

Checkliste: Finanzielle Ansprüche prüfen

  • Pflegegrad beantragen! – Ein Pflegegrad bringt monatlich Pflegegeld (bei Pflegegeldstufe 2 sind es über 300 Euro). Beantragt wird dieser bei der Pflegekasse der eigenen Krankenkasse. Der Medizinische Dienst (MD) prüft dann die Pflegebedürftigkeit.
  • Schwerbehindertenausweis (SBA) – Wird beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) beantragt. Je nach GdB (Grad der Behinderung) und Merkzeichen (z.B. H für hilflos, G für schwerbehindert im Straßenverkehr) bringt er finanzielle Nachteilsausgleiche.
  • Steuerliche Erleichterungen – Ein bewilligter GdB ermöglicht dir einen jährlichen Behinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung (oft mehrere tausend Euro), der dein zu versteuerndes Einkommen spürbar senkt.
  • Fahrtkostenzuschüsse & Kfz-Steuer – Mit dem Merkzeichen "H" oder "aG" im Ausweis kannst du von der Kfz-Steuer befreit werden. Zudem sind kostenlose Fahrten im Berliner ÖPNV (VBB-Wertmarke) durch eine Begleitperson möglich, wenn das Merkzeichen "B" gewährt wurde.
  • Eingliederungshilfe für Kinder – Darunter fallen etwa Kosten für Heilpädagogen, Schulhelfer:innen oder spezielle technische Kommunikationshilfen, die nicht vollständig von der Krankenkasse gedeckt werden.

Ausgleich für den erhöhten Aufwand

Kinder mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in die Mitte der Gesellschaft zu integrieren, erfordert oft einen deutlich höheren finanziellen und zeitlichen Aufwand. Auch wenn es mühsam erscheint: Eltern sollten alle finanziellen Hilfen des Staates, die dem sogenannten Nachteilsausgleich dienen, konsequent in Anspruch nehmen. Es ist kein Betteln, sondern das Recht deines Kindes auf umfassende Teilhabe.

Der erste große Meilenstein ist oft der Schwerbehindertenausweis (SBA), der in Berlin online über die Plattform Schwerbehindertenantrag BE (beim LAGeSo) eingereicht werden kann. Dieser Ausweis generiert zwar nicht sofort direkte monatliche Geldzahlungen auf dein Girokonto, ist aber der direkte "Schlüssel" zu massiven steuerlichen Erleichterungen, Vergünstigungen (z.B. rabattierter Eintritt im Zoo Berlin, Kino, Schwimmbad) sowie Nachteilsausgleichen wie der kostenlosen Beförderung einer Begleitperson in BVG und S-Bahn (Merkzeichen B).

Der zweite zentrale Baustein ist das Pflegegeld. Ein weit verbreiteter Irrtum besagt, dass "Pflege" nur alte Menschen betrifft. Völlig falsch! Die Pflegekassen erkennen den altersuntypischen Mehraufwand bei kranken oder behinderten Kindern ebenso an. Je nach zugewiesenem Pflegegrad (1 bis 5) überweist die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld zur freien Verfügung. Dieses Geld ist steuerfrei und dient dazu, den häuslichen Pflegeeinsatz der Eltern anzuerkennen.

Gibt es zusätzlich Unterstützungsbedarf in der Schule oder Freizeit (etwas, was die Teilhabe am Leben drastisch einschränkt), können Eltern Leistungen der Eingliederungshilfe (beim Jugendamt oder Sozialamt) beantragen, die beispielsweise einen Schulbegleiter für Kinder mit Autismus finanzieren.

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