Elternmitbestimmung in der Schule: So kannst du mitreden
Checkliste: Elternmitbestimmung in der Schule
- Elternabend – mindestens dreimal im Schuljahr, alle Eltern sind eingeladen und stimmberechtigt
- Elternsprecher*in wählen – je zwei pro Klasse, werden beim ersten Elternabend gewählt
- Gesamtelternvertretung (GEV) – alle Elternsprecher*innen der Schule treffen sich regelmäßig
- Schulkonferenz – das höchste Gremium der Schule: Eltern, Lehrkräfte, Schüler*innen und Schulleitung
- Klassenkonferenz – Elternvertreter*innen nehmen teil, wenn es um pädagogische oder organisatorische Themen geht
- Bezirkselternausschuss (BEA) – vertritt alle Schuleltern eines Bezirks gegenüber dem Schulamt
- Landeselternausschuss (LEA) – vertritt Berliner Schuleltern auf Landesebene
- Beschwerderecht – bei Problemen: Lehrkraft → Schulleitung → Schulaufsicht
Deine Stimme zählt – Mitbestimmung an Berliner Schulen
Viele Eltern denken beim Elternabend an endlose Sitzungen über Klassenfahrten und Kuchenbasare. Tatsächlich hast du als Elternteil in Berlin aber weitreichende Mitbestimmungsrechte – und die sind im Berliner Schulgesetz fest verankert. Es lohnt sich, diese Rechte zu kennen und zu nutzen.
Der Elternabend ist das Basisgremium: Mindestens dreimal im Schuljahr muss er stattfinden. Hier werden organisatorische und pädagogische Themen besprochen – vom Unterrichtskonzept über Ausflüge bis hin zu Problemen in der Klasse. Alle Eltern sind eingeladen und stimmberechtigt. Beim ersten Elternabend des Schuljahres werden die Elternsprecher*innen gewählt: zwei pro Klasse, plus Stellvertretung.
Die gewählten Elternsprecher*innen bilden zusammen die Gesamtelternvertretung (GEV) der Schule. Die GEV trifft sich regelmäßig und ist die Stimme der Elternschaft gegenüber der Schulleitung. Sie kann Themen auf die Tagesordnung setzen, Anträge stellen und über schulische Angelegenheiten beraten.
Das höchste Entscheidungsgremium der Schule ist die Schulkonferenz. Hier sitzen Vertreter*innen der Eltern, der Lehrkräfte und – ab der 7. Klasse – auch Schüler*innen zusammen mit der Schulleitung. Die Schulkonferenz entscheidet über wichtige Fragen: Schulprofil, Hausordnung, Ganztagskonzept, Kooperationen mit externen Partnern und vieles mehr. Als Elternteil kannst du dich in die Schulkonferenz wählen lassen und dort aktiv mitgestalten.
Wenn es um einzelne Klassen geht, tagt die Klassenkonferenz – zum Beispiel bei pädagogischen Problemen, Disziplinarmaßnahmen oder der Versetzung eines Kindes. Die Elternvertreter*innen sind dort Mitglied und haben Stimmrecht, allerdings nicht bei individuellen Leistungsbewertungen.
Über die eigene Schule hinaus gibt es den Bezirkselternausschuss (BEA): Hier treffen sich engagierte Eltern aus verschiedenen Schulen des Bezirks und beraten über bezirksweite Themen – Schulplätze, Sanierungsbedarf, Personalschlüssel. Der BEA ist Ansprechpartner für das Bezirksamt und kann bildungspolitisch einiges bewegen. Auf Landesebene gibt es den Landeselternausschuss (LEA), der die Interessen der Berliner Schuleltern gegenüber der Senatsverwaltung vertritt.
Und wenn etwas schiefläuft? In Berlin gibt es einen klaren Beschwerdeweg: Erst die betroffene Lehrkraft ansprechen, dann die Schulleitung, und wenn das nicht hilft, die regionale Schulaufsicht. Wichtig ist: Bleib sachlich, formuliere dein Anliegen schriftlich und mach deutlich, welche Lösung du dir wünschst.
Elternmitbestimmung muss kein Vollzeitjob sein. Schon die regelmäßige Teilnahme an Elternabenden und ein offener Draht zu den Lehrkräften machen einen großen Unterschied. Und wenn du Lust hast, dich stärker einzubringen: Die Gremien freuen sich über jedes Engagement.