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Elternmitbestimmung in der Kita

Checkliste: Elternmitbestimmung in der Kita

  • Elternversammlung – findet mindestens einmal im Kita-Jahr statt, alle Eltern sind eingeladen
  • Elternvertretung wählen – aus jeder Gruppe werden Elternvertreter*innen gewählt
  • Kita-Ausschuss – besteht aus Elternvertretung, Kita-Leitung und Träger, berät über pädagogische und organisatorische Fragen
  • Bezirkselternausschuss Kita (BEAK) – vertritt alle Kita-Eltern im Bezirk, trifft sich regelmäßig
  • Landeselternausschuss Kita (LEAK) – vertritt Kita-Eltern auf Landesebene gegenüber dem Senat
  • Beschwerderecht – jede Kita muss ein Beschwerdeverfahren haben, sprich die Leitung an oder wende dich an den Träger
  • Qualitätsentwicklung – Eltern haben ein Mitspracherecht bei pädagogischen Konzepten und Tagesabläufen

Mitreden in der Kita – so funktioniert es

Dein Kind verbringt einen großen Teil des Tages in der Kita – da ist es nur fair, dass du als Elternteil mitbestimmen kannst, wie es dort zugeht. Das Berliner Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) gibt Eltern weitreichende Mitbestimmungsrechte. Und die solltest du kennen.

Mindestens einmal im Kita-Jahr findet eine Elternversammlung statt. Alle Eltern sind eingeladen, und hier wird über alles gesprochen, was die Kita betrifft: pädagogische Konzepte, Tagesabläufe, Öffnungszeiten, Ausflüge, Feste. Bei dieser Versammlung werden auch die Elternvertreter*innen gewählt – in der Regel zwei pro Gruppe.

Die gewählten Elternvertreter*innen bilden zusammen mit der Kita-Leitung und dem Träger den Kita-Ausschuss. Das ist das zentrale Gremium, in dem über wichtige Entscheidungen beraten wird: Änderungen beim Betreuungskonzept, Personalfragen, Umgang mit Beschwerden oder die Verwendung von Geldern. Der Kita-Ausschuss hat kein Vetorecht, aber die Kita-Leitung muss ihn zu wesentlichen Themen anhören.

Wenn du über deine eigene Kita hinaus etwas bewegen willst, gibt es in jedem Berliner Bezirk den Bezirkselternausschuss Kita (BEAK). Hier treffen sich Elternvertreter*innen aus verschiedenen Kitas und tauschen sich aus. Der BEAK vertritt die Interessen der Kita-Eltern gegenüber dem Bezirksamt – zum Beispiel bei Themen wie Personalschlüssel, Sanierungsbedarf oder Öffnungszeiten. Auf Landesebene gibt es den LEAK (Landeselternausschuss Kita), der direkt mit der Senatsverwaltung im Gespräch ist.

Ein wichtiger Punkt: Jede Kita in Berlin ist verpflichtet, ein Beschwerdeverfahren zu haben. Wenn du mit etwas unzufrieden bist – sei es die Kommunikation, der Umgang mit deinem Kind oder organisatorische Probleme – hast du das Recht, dich zu beschweren. Sprich zuerst die Erzieher*innen oder die Kita-Leitung an. Wenn das nicht hilft, wende dich an den Träger oder den BEAK deines Bezirks.

Elternmitbestimmung klingt nach viel Aufwand – aber sie muss es nicht sein. Schon das regelmäßige Erscheinen bei der Elternversammlung und ein offener Austausch mit den Erzieher*innen machen einen Unterschied. Und wenn du merkst, dass ein Thema dir wichtig ist, dann engagiere dich: Die Kita-Welt in Berlin lebt davon, dass Eltern mitmachen.

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