Familienleistungen auf einen Blick
Checkliste: Die wichtigsten Familienleistungen
- Kindergeld – 259 EUR pro Kind/Monat, einkommensunabhängig, bei der Familienkasse beantragen
- Kinderfreibetrag – Alternative zum Kindergeld für Besserverdienende, das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist
- Elterngeld – 65–100 % des Nettoeinkommens (min. 300 EUR, max. 1.800 EUR/Monat), 12+2 Monate
- Kinderzuschlag – bis zu 297 EUR pro Kind/Monat zusätzlich zum Kindergeld, für Familien mit geringem Einkommen
- Wohngeld – Mietzuschuss für Familien mit niedrigem Einkommen, beim Wohnungsamt beantragen
- Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) – Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Sportverein, Nachhilfe
- Unterhaltsvorschuss – für Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, beim Jugendamt beantragen
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – Steuerklasse II, spart mehrere hundert Euro im Jahr
Finanzielle Unterstützung für Familien in Berlin
Familien in Berlin haben Anspruch auf eine ganze Reihe finanzieller Leistungen – aber kaum jemand kennt alle. Hier bekommst du einen Überblick, damit dir nichts entgeht.
Die bekannteste Leistung ist das Kindergeld. Es wird für jedes Kind gezahlt, unabhängig vom Einkommen der Eltern, und beträgt aktuell 259 Euro pro Monat und Kind. Beantragt wird es bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – am besten direkt nach der Geburt. Für Eltern mit höherem Einkommen kann der Kinderfreibetrag günstiger sein: Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, welche Variante mehr bringt.
Das Elterngeld gleicht den Einkommensverlust aus, wenn du nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeitest. Es beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens (mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro pro Monat). Insgesamt gibt es 12 Monate Elterngeld, plus 2 Partnermonate, wenn beide Elternteile Elterngeld nehmen.
Weniger bekannt, aber sehr hilfreich ist der Kinderzuschlag. Er richtet sich an Familien, deren Einkommen zwar für sich selbst reicht, aber nicht für die ganze Familie. Pro Kind gibt es bis zu 297 Euro monatlich zusätzlich zum Kindergeld. Ob du Anspruch hast, kannst du mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse online prüfen.
Für Familien mit geringem Einkommen gibt es außerdem das Wohngeld (einen Mietzuschuss) und das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Letzteres übernimmt Kosten für Schulbedarf, Mittagessen in Kita und Schule, Klassenfahrten, Sportverein und sogar Nachhilfe. Den Antrag stellst du beim Jobcenter oder beim Sozialamt deines Bezirks.
Alleinerziehende haben zusätzlich Anspruch auf den Entlastungsbetrag (Steuerklasse II) und – falls der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt – auf den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Klingt alles kompliziert? Die Beratungsstellen in deinem Bezirk helfen dir, herauszufinden, worauf du Anspruch hast und unterstützen dich beim Ausfüllen der Anträge. Viele Familien verschenken Geld, einfach weil sie nicht wissen, was ihnen zusteht.