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Unterhaltsvorschuss: Wenn der Betrag fürs Kind ausbleibt

Checkliste: Unterhaltsvorschuss beantragen

  • Was ist der Vorschuss? – Eine staatliche Ersatzleistung (ausgezahlt durch das Jugendamt), wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht, unvollständig oder nicht pünktlich den Mindestunterhalt zahlt.
  • Wer hat Anspruch? – Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die bei einem alleinerziehenden Elternteil in Deutschland leben. Es gibt keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil!
  • Sonderregelung ab 12 Jahren – Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren wird der Anspruch nur gewährt, wenn sie keine Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) beziehen oder wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.
  • Rückforderung vom Staat – Das Amt holt sich das Geld später beim säumigen Elternteil zurück (sofern dieser leistungsfähig ist). Du musst dafür nicht selbst streiten oder klagen, das Jugendamt springt als "Inkassostelle" ein.
  • Wie beantragen? – Der Antrag wird beim Jugendamt des Wohnbezirks gestellt. Benötigt werden u.a. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, Vaterschaftsanerkennung oder Scheidungsurteil und Nachweise über bisherige Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge).

Sicherheit statt monatlichem Zittern

Für viele Haushalte von Alleinerziehenden ist das Gehalt allein zu knapp. Der Kindesunterhalt des anderen Elternteils ist fest in das Haushaltsbudget eingeplant: für Miete, Essen, Kleidung und Klassenfahrten. Wenn dieses Geld dann unzuverlässig fließt oder komplett ausbleibt, bringt das die Familie direkt in finanzielle Schieflage.

Der Gesetzgeber hat mit dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) ein starkes Netz gespannt. Es nimmt den alleinerziehenden Müttern und Vätern die ständige, extrem belastende Aufregung und den Konflikt: Du musst ab jetzt am Monatsanfang nicht mehr dem Ex-Partner hinterhertelefonieren und um das Geld für euer gemeinsames Kind betteln oder streiten.

Kindergeld wird auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet (in Höhe des Erstkind-Satzes), was den nominellen Auszahlungsbetrag definiert. Der Staat schießt also das Geld in Höhe des verbleibenden Mindestunterhalts vor. Parallel tritt der Staat an den säumigen Elternteil heran. Das Jugendamt prüft dessen finanzielle Leistungsfähigkeit genauestens. Wenn Geld vorhanden ist oder ein zumutbarer Job nicht angenommen wird, baut sich dort gnadenlos ein Schuldenberg gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse auf.

Tipp zur Bearbeitungsdauer: In einigen Berliner Bezirken kann die Bearbeitung von Neuanträgen leider dauern. Da der Vorschuss aber rückwirkend für einen Monat gezahlt werden kann (sofern alle zur Feststellung der Vaterschaft erforderlichen Angaben gemacht wurden), solltest du den Antrag schnellstmöglich einreichen, sofort wenn die Zahlung des Ex-Partners am 1. des Monats nicht pünktlich eingegangen ist.

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