Aufstiegs-BAföG: Förderung für Meister, Techniker und Fachwirte
Checkliste: Aufstiegs-BAföG
- Wer wird gefördert? – Fachkräfte mit abgeschlossener Erstausbildung, die eine Aufstiegsfortbildung machen: Meister*in, Techniker*in, Fachwirt*in, Betriebswirt*in, Erzieher*in und viele mehr
- Lehrgangskosten – bis zu 15.000 EUR werden übernommen. Davon sind 50 % geschenkt (Zuschuss), der Rest ist ein zinsgünstiges KfW-Darlehen.
- Prüfungsstück/Meisterstück – Materialkosten bis 2.000 EUR werden gefördert, davon 50 % als Zuschuss
- Unterhaltsbeitrag (Vollzeit) – bei Vollzeitmaßnahmen gibt es einen monatlichen Unterhaltsbeitrag, abhängig von Einkommen und Familiensituation. Komplett als Zuschuss (kein Darlehen!).
- Kinderbetreuungszuschlag – 150 EUR pro Kind unter 14 Jahren, als Vollzuschuss
- Darlehenserlass bei Bestehen – wer die Prüfung besteht, bekommt 50 % des Restdarlehens auf die Lehrgangskosten erlassen
- Altersunabhängig – es gibt keine Altersgrenze, auch mit 50 noch möglich
- Antrag – beim Amt für Ausbildungsförderung des Bezirksamts, auch online über berlin.de
Karriere machen mit staatlicher Förderung
Du hast eine Ausbildung abgeschlossen und willst den nächsten Schritt gehen? Dann ist das Aufstiegs-BAföG (offiziell: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG) genau das Richtige. Es fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen – und zwar deutlich großzügiger, als viele denken.
Gefördert werden Fortbildungen, die auf einen öffentlich-rechtlichen Abschluss vorbereiten: Meister*in, Techniker*in, Fachwirt*in, Betriebswirt*in, Erzieher*in, IT-Professional und viele weitere. Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Ob Vollzeit oder Teilzeit – beides wird gefördert.
Bei den Lehrgangskosten wird es richtig interessant: Bis zu 15.000 Euro werden übernommen. Davon sind 50 Prozent ein Zuschuss – also geschenkt. Die andere Hälfte kann als zinsgünstiges Darlehen bei der KfW-Bank aufgenommen werden. Und hier kommt das Beste: Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt 50 Prozent des Restdarlehens auf die Lehrgangskosten erlassen. Unterm Strich zahlst du also nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten.
Für dein Meisterstück oder Prüfungsprojekt gibt es zusätzlich bis zu 2.000 Euro für Materialkosten – auch hier zur Hälfte als Zuschuss.
Besonders attraktiv für Familien: Wer eine Vollzeitmaßnahme macht, bekommt einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt. Die Höhe hängt von Einkommen, Vermögen und Familiensituation ab. Seit der Reform 2020 ist dieser Unterhaltsbeitrag zu 100 Prozent ein Zuschuss – du musst davon nichts zurückzahlen. Für Verheiratete und Eltern gibt es Zuschläge.
Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt 150 Euro pro Kind unter 14 Jahren – ebenfalls als Vollzuschuss. Das macht die Weiterbildung auch für Alleinerziehende und Familien mit kleinen Kindern realistischer.
Im Gegensatz zum BAföG gibt es beim Aufstiegs-BAföG keine Altersgrenze. Auch mit 40 oder 50 kannst du noch eine Meisterprüfung machen und die volle Förderung bekommen. Das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle – es zählt nur dein eigenes.
Den Antrag stellst du beim Amt für Ausbildungsförderung deines Bezirksamts. Über das Online-Portal auf berlin.de findest du das zuständige Amt und kannst den Antrag direkt digital einreichen. Die Info-Hotline des BMBF (0800 622 36 34) berät kostenlos zu allen Fragen rund ums Aufstiegs-BAföG.