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Zahnspange & Kieferorthopädie – Was zahlt die Kasse?

Checkliste: Kostenübernahme Zahnspange

  • Wann zahlt die Kasse? – Bei Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für schwere Zahn- und Kieferfehlstellungen (sogenannte KIG-Stufen 3, 4 und 5).
  • Was ist KIG? – Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) teilen Fehlstellungen in fünf Stufen ein. Stufe 1 und 2 gelten als leichte Fehlstellungen; hier zahlt die Kasse nicht (reine Privatleistung).
  • Wie funktioniert die Bezahlung? – Die Kasse zahlt zunächst 80 Prozent (ab dem zweiten Kind 90 Prozent) der Behandlungskosten direkt an den Kieferorthopäden. Die restlichen 20 (bzw. 10) Prozent tragen die Eltern als Eigenanteil, der quartalsweise abgerechnet wird.
  • Rückerstattung des Eigenanteils – Schließt Ihr Kind die Behandlung erfolgreich ab, erstattet die Krankenkasse den gesamten gezahlten Eigenanteil zurück. Bewahren Sie alle Rechnungen gut auf!
  • Zusatzleistungen – Oft bieten Praxen außervertragliche Leistungen an (z. B. farblose Brackets, Spezialbögen). Diese Kosten müssen Eltern immer aus eigener Tasche zahlen, sie werden nicht erstattet.

Gerade Zähne: Ein wichtiges Thema im Schulalter

Wenn die Milchzähne ausfallen und das bleibende Gebiss wächst, stellt sich in vielen Familien die Frage nach einer Zahnspange. Oft wird die Notwendigkeit bei einer Routinekontrolle beim Schulzahnarzt oder dem regulären Zahnarztbesuch festgestellt.

Ein Besuch beim Kieferorthopäden (KFO) bringt dann Klarheit. Dieser erstellt einen detaillierten Heil- und Kostenplan. Hier ist es wichtig, sich nicht scheuen, nachzufragen! Lassen Sie sich genau erklären, welche KIG-Einstufung vorliegt und welche Kostenpunkte reine Privatvergnügen sind.

Die Grundversorgung der gesetzlichen Kassen ist vollkommen ausreichend, um das medizinische Ziel einer korrekten Kiefer- und Zahnstellung zu erreichen. Sogenannte "unsichtbare" Spangen oder aufwendige High-Tech-Bögen sind medizinisch selten zwingend notwendig, erleichtern manchmal aber die Reinigung oder den Tragekomfort. Hier müssen Familien individuell abwägen, ob das Familienbudget solche oft vierstelligen Zusatzkosten zulässt.

Sollten Sie unsicher sein, ob der vorgeschlagene Behandlungsplan passend ist: Sie haben stets das Recht auf eine kostenfreie Zweitmeinung bei einem anderen Kieferorthopäden, bevor Sie den Plan bei der Krankenkasse einreichen.

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