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Rehabilitation für Kinder und Jugendliche (Kinder-Reha)

Checkliste: Kinder-Reha

  • Was wird gemacht? – Ziel ist die Verbesserung oder Wiederherstellung der Gesundheit von schwer oder chronisch kranken Kindern in einer meist vierwöchigen Reha in einer Spezialklinik.
  • Altersgrenzen – Regulär bis zum 18. Lebensjahr. Unter bestimmten Bedingungen (Schule/Berufsausbildung, Freiwilligendienst oder Behinderung) ist eine Beantragung sogar bis zum vollendeten 27. Lebensjahr möglich.
  • Müssen kleine Kinder allein fahren? – Nein! In der Regel ist bei Kindern unter 12 Jahren – unabhängig von der Art der Erkrankung – eine Begleitung durch ein Elternteil auf Kosten der Versicherung möglich.
  • Und was ist mit der Schule? – Die Schulpflicht wird nicht ausgesetzt. Kinder erhalten in der Reha-Klinik altersgerechten Unterricht in den Hauptfächern auf Basis ihrer eigenen Schulmaterialien (Klinikschule).
  • Kosten & Zuzahlung? – Die Leistungen sind zuzahlungsfrei. Auch Nebenkosten (Reise, Unterkunft für das Kind und die Begleitperson) werden getragen.
  • Hilfe für Geschwister – Wenn ein Elternteil als Begleitung mitfährt, kann für Kinder unter 12 Jahren, die zu Hause bleiben, eine Haushaltshilfe beantragt werden. Alternativ können Geschwisterkinder oft auch mit in die Einrichtung reisen.

Aktiv werden gegen chronische Krankheiten

Asthma, starke Adipositas (Übergewicht), Neurodermitis, psychische Herausforderungen oder orthopädische Probleme – chronische Krankheiten betreffen oft schon die Kleinsten. Damit diese Beeinträchtigungen nicht erst chronisch werden oder sich verschlimmern, kann eine Kinder- und Jugendrehabilitation ein entscheidender Wendepunkt sein.

Die Reha-Maßnahme dauert standardmäßig vier Wochen und zielt darauf ab, dass Kinder lernen, aktiv und selbstbewusst mit ihrer Erkrankung umzugehen. Vieles geschieht zusammen mit anderen betroffenen Kindern, was den enorm wichtigen psychologischen Effekt hat: „Ich bin nicht allein mit meinem Problem.“

Ein großes Hindernis bei der Entscheidung für eine Reha ist oft die Beunruhigung der Eltern: „Kann mein achtjähriges Kind so lange alleine weg sein?“ Die klare Antwort: Muss es nicht. Die Begleitung durch eine Vertrauensperson (Mutter, Vater oder Angehörige) ist bis zum 12. Lebensjahr standardmäßig vorgesehen und wird bezahlt. Bei medizinischer Notwendigkeit geht das auch für ältere Kinder.

Auch die schulische Sorge ist unbegründet. In den spezialisierten Fachkliniken findet Klinikschule statt. Das Berliner Kind bleibt also im Stoff, erhält in kleinen Lerngruppen Unterricht und verliert nicht den Anschluss in seiner Heimatklasse. Ebenfalls beruhigend: Reha für Kinder kostet nichts extra. Weder für Therapien, Unterkunft noch Fahrtkosten fallen für Eltern Eigenanteile an.

Den Antrag stellt in der Regel der behandelnde Kinderarzt (Pädiater) bei der Rentenversicherung oder der gesetzlichen Krankenkasse. Scheuen Sie sich nicht, dort nachzufragen und gemeinsam mit dem Arzt zu klären, ob solch ein kompakter, gesundheitsfördernder Aufenthalt für Ihr Kind in Frage kommt.

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