Schwanger unter 18: Deine Rechte, deine Möglichkeiten
Checkliste: Schwanger unter 18
- Beratung – Schwangerschaftsberatungsstellen beraten kostenlos, vertraulich und ergebnisoffen. Du kannst allein kommen.
- Entscheidung – ob du das Kind bekommst oder nicht, ist allein deine Entscheidung. Bei unter 14-Jährigen müssen die Eltern einbezogen werden.
- Ärztliche Betreuung – du hast Anspruch auf die volle Schwangerschaftsvorsorge über die Krankenversicherung (eigene oder die der Eltern)
- Schule – Schulpflicht gilt weiterhin, Schulen müssen Rücksicht nehmen. Es gibt flexible Regelungen für Prüfungen und Fehlzeiten.
- Sorgerecht – bis 18 bekommst du automatisch einen Amtsvormund oder Beistand vom Jugendamt, der dich im Sorgerecht unterstützt
- Finanzielle Hilfe – Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Wohngeld, Erstausstattung über die Stiftung Hilfe für die Familie
- Wohnung – das Jugendamt hilft bei der Suche. Es gibt betreute Mutter-Kind-Einrichtungen in Berlin.
- Elternschaft und Vaterschaft – der Vater kann die Vaterschaft anerkennen, auch wenn er minderjährig ist
Jung, schwanger und voller Fragen – das ist okay
Schwanger zu werden, wenn man noch nicht volljährig ist, fühlt sich oft überwältigend an. Vielleicht hast du Angst vor der Reaktion deiner Familie, machst dir Sorgen um die Schule oder weißt gar nicht, wo du anfangen sollst. Atme durch. Du hast mehr Unterstützung, als du denkst.
Der erste und wichtigste Schritt: Geh in eine Schwangerschaftsberatungsstelle. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und ergebnisoffen – das heißt, niemand drängt dich in eine Richtung. Du kannst alleine hingehen, ohne dass deine Eltern informiert werden. Die Berater*innen unterliegen der Schweigepflicht. In Berlin gibt es viele solcher Stellen, zum Beispiel bei pro familia, der AWO, dem Diakonischen Werk oder der Caritas. Dort bekommst du auch Hilfe bei allen praktischen Fragen.
Die Entscheidung, ob du das Kind bekommst, liegt bei dir. Du kannst dich für das Kind entscheiden, eine Adoption in Betracht ziehen oder einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Bei unter 14-Jährigen müssen die Sorgeberechtigten einbezogen werden, ab 14 kannst du die Entscheidung eigenständig treffen – wobei ein Beratungsgespräch vor einem Abbruch gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 219 StGB).
Wenn du dich für das Kind entscheidest, hast du Anspruch auf die volle medizinische Versorgung: Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitung, Hebammenbetreuung, Geburt und Nachsorge – alles über die Krankenversicherung. Wenn du über deine Eltern versichert bist, ändert sich daran durch die Schwangerschaft nichts.
Und die Schule? Die Schulpflicht gilt weiter, auch während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Aber: Schulen müssen Rücksicht nehmen. Es gibt Regelungen für Fehlzeiten rund um Mutterschutz und Geburt, und Prüfungstermine können angepasst werden. Sprich mit deiner Schulleitung – oder lass die Beratungsstelle für dich vermitteln, wenn dir das leichter fällt.
Beim Sorgerecht gibt es eine Besonderheit: Bis du 18 bist, kannst du die elterliche Sorge für dein Kind nicht allein ausüben. Das Jugendamt bestellt automatisch einen Amtsvormund oder Beistand, der dich dabei unterstützt – das ist kein Zeichen, dass man dir nicht vertraut, sondern gesetzlicher Standard. Mit 18 geht die volle Sorge automatisch auf dich über.
Finanziell stehst du nicht allein da. Du hast Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (auch als Minderjährige, wenn du schwanger bist oder ein Kind hast), auf einen Mehrbedarf für Schwangere, auf Wohngeld und auf Leistungen der Stiftung Hilfe für die Familie, die Zuschüsse für Erstausstattung, Kinderwagen und andere Anschaffungen zahlt. Die Beratungsstelle hilft dir, alle Anträge zu stellen.
Falls du nicht mehr zu Hause wohnen kannst oder willst, gibt es in Berlin betreute Mutter-Kind-Einrichtungen. Dort lebst du mit deinem Baby und bekommst Unterstützung im Alltag – von der Säuglingspflege bis zur Haushaltsführung. Das Jugendamt vermittelt diese Plätze.
Der Vater des Kindes kann die Vaterschaft anerkennen, auch wenn er selbst noch minderjährig ist. Er braucht dafür die Zustimmung seiner Sorgeberechtigten. Eine Vaterschaftsanerkennung sichert dem Kind Unterhaltsansprüche und Erbrechte – die Beratungsstelle oder das Standesamt erklären dir, wie das geht.
Was immer du entscheidest: Du verdienst Respekt und Unterstützung. Niemand hat das Recht, dich unter Druck zu setzen. Hol dir Hilfe – das ist kein Zeichen von Schwäche, sondern der klügste erste Schritt.