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Kindererziehungszeiten für die Rente anrechnen lassen

Checkliste: Kindererziehungszeiten

  • Was wird angerechnet? – Für ab 1992 geborene Kinder werden dem erziehenden Elternteil knapp 3 Jahre als Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung gutgeschrieben ("Mütterrente"). Bei vor 1992 geborenen Kindern sind es bis zu 2,5 Jahre.
  • Wer profitiert? – Grundsätzlich die Mutter. Betreuen die Eltern das Kind gemeinsam, können sie jedoch der Rentenversicherung erklären, dass die Zeiten dem Vater zugeordnet werden sollen. Diese Zuordnung gilt immer nur für die Zukunft (max. 2 Monate rückwirkend)!
  • Wie melde ich das? – Die Anrechnung geschieht nicht automatisch! Sie müssen dafür bei der Rentenversicherung den Antrag (Formular V0800) auf Feststellung der Kindererziehungszeiten stellen.
  • Berücksichtigungszeiten – Neben der direkten Kindererziehungszeit gibt es die sogenannten „Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung“ bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes. Sie helfen, Lücken im Rentenlauf zu schließen.
  • Auch für Selbstständige und Beamte? – Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch nicht rentenversicherungspflichtige Eltern die Zeiten im gesetzlichen System gutschreiben lassen, was zu späten Rentenansprüchen führen kann.

Erziehung lohnt sich – auch im Alter

Die Entscheidung für ein Kind bedeutet für viele Familien, dass zumindest ein Elternteil für einige Jahre beruflich zurücksteckt, in Elternzeit geht oder in Teilzeit wechselt. Finanziell spiegelt sich diese Lücke meist deutlich im Gehaltszettel wider – und ohne Ausgleich auch später bei der Altersrente.

Das System der gesetzlichen Rentenversicherung gleicht diesen Nachteil durch die Anerkennung von Kindererziehungszeiten zu einem großen Teil aus. Für jedes ab dem 1. Januar 1992 geborene Kind berechnet der Staat Ihnen so viele Rentenbeiträge, als hätten Sie drei Jahre lang das Durchschnittsgehalt aller Versicherten verdient. Das sind für drei Jahre Erziehungszeit rund 100 Euro mehr Rente pro Monat (Stand 2023).

Die größte Falle bei diesem System ist die Beantragung: Weil niemand automatisch weiß, wer sich tatsächlich um das Kind kümmert, müssen Sie selbst aktiv werden. Reichen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einen Antrag samt Kopie der Geburtsurkunde ein. Für Elternpaare, die sich die Zeiten aufteilen wollen (z. B. der Vater bleibt zu Hause), ist Eile geboten: Eine gemeinsame Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeiten an den Vater wirkt nie weit rückwirkend!

Tipp: Das Einreichen der Unterlagen kann bei der regulären Kontenklärung gemacht werden oder direkt nach Ablauf der Erziehungszeit. Beratungsstellen der DRV in den Berliner Bezirken unterstützen kostenfrei beim Ausfüllen der Formulare.

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