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Vorsorge treffen: Vollmachten und Verfügungen

Checkliste: Die wichtigsten Dokumente

  • Vorsorgevollmacht – Damit bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die in Ihrem Namen rechtliche, finanzielle und geschäftliche Angelegenheiten regeln darf, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind (Kontoüberweisungen, Verträge kündigen).
  • Patientenverfügung – Hier legen Sie schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen (z. B. künstliche Beatmung oder Ernährung) in bestimmten, aussichtslosen Krankheitssituationen durchgeführt oder eben unterlassen werden sollen.
  • Betreuungsverfügung – Greift, wenn ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie bestellen muss. Mit dieser Verfügung können Sie bestimmen (oder ausschließen), welche Person das Gericht als Betreuer einsetzen soll.
  • Gültigkeit und Form – Verfügungen sollten schriftlich verfasst, mit Datum versehen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine notarielle Beurkundung ist nicht für alles Pflicht, aber zum Beispiel ratsam, wenn es um Immobiliengeschäfte geht. Unterschriftenbeglaubigungen bieten auch die Betreuungsbehörden an.
  • Aufbewahrung – Die Dokumente müssen im Ernstfall auffindbar sein! Bewahren Sie die Originale sicher auf, geben Sie dem Bevollmächtigten eine Kopie und nutzen Sie ggf. das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Sicherheit für die Zeit, in der man selbst nicht handeln kann

Es ist ein Thema, das man gerne vor sich herschiebt: Der Gedanke an Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit. Doch gerade für Eltern, die Verantwortung für sich und ihre Kinder tragen, ist die frühzeitige Vorsorge unerlässlich.

Einer der häufigsten und fatalsten Irrtümer lautet: „Wenn mir etwas passiert, darf mein Ehepartner automatisch alles für mich regeln.“ Das ist falsch! Es gibt im deutschen Recht kein pauschales gesetzliches Vertretungsrecht für Ehegatten in vermögensrechtlichen Dingen. Liegt der Partner nach einem Unfall im Koma und es gibt keine Vollmacht, darf der andere Partner nicht einfach Konten umschreiben oder Mietverträge kündigen. In solchen Fällen schaltet sich zwangsläufig das Betreuungsgericht ein und bestellt einen gesetzlichen Betreuer – was Monate dauern kann und nervenaufreibend ist.

Lediglich für Entscheidungen zur Gesundheitsfürsorge gibt es seit 2023 ein zeitlich befristetes Notvertretungsrecht für in Notfällen getrennte Ehegatten. Dieses ist aber eng gefasst und ersetzt keine echte Vorsorge.

Nur wer in gesunden Tagen eine Vorsorgevollmacht verfasst hat, behält das Steuer in der Hand und erspart seinen Angehörigen zusätzliche behördliche Hürden im Ernstfall. Formulierungshilfen und standardisierte Textbausteine für rechtssichere Patientenverfügungen und Vollmachten bietet beispielsweise das Bundesministerium der Justiz (BMJ) online kostenfrei zum Herunterladen an.

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