Behördengänge nach der Geburt
Checkliste: Behördengänge nach der Geburt
- Geburtsurkunde: Standesamt, innerhalb von 1 Woche nach der Geburt (die Klinik hilft oft bei der Anmeldung und Weiterleitung der Dokumente).
- Wohnsitz anmelden: Passiert automatisch! Durch die Meldung der Geburt beim Standesamt wird dein Baby automatisch beim Einwohnermeldeamt registriert.
- Krankenversicherung: Baby bei der eigenen Krankenkasse anmelden (Familienversicherung, kostenlos).
- Kindergeld: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, am besten direkt nach der Geburt (die benötigte Steuer-ID des Kindes kommt automatisch per Post).
- Elterngeld: Elterngeldstelle des Bezirksamts, innerhalb von 3 Monaten (wird maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt).
- Elternzeit: Schriftlich beim Arbeitgeber anmelden, spätestens 7 Wochen vor Beginn (Hinweis für Väter: frühestens 8 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin abgeben, wegen des Kündigungsschutzes).
- Reisedokumente: Bürgeramt, wenn eine Reise geplant ist. Den alten Kinderreisepass gibt es seit 1. Januar 2024 nicht mehr. Du benötigst nun einen regulären Personalausweis (für EU) oder Reisepass (außerhalb EU) für das Kind.
- Vaterschaftsanerkennung & Sorgeerklärung: Wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Kann beim Jugendamt in einem Termin zusammen kostenlos erledigt werden (am besten schon vor der Geburt).
Die ersten Wochen mit Baby – was wirklich ansteht
Die ersten Tage und Wochen nach der Geburt sind aufregend, wunderschön und manchmal auch ganz schön überwältigend. Und dann soll man sich auch noch um Papierkram kümmern? Keine Panik – die meisten Dinge lassen sich gut nach und nach erledigen.
Das Allererste ist die Geburtsurkunde. Die brauchst du für fast alles andere (Kindergeld, Elterngeld, Krankenversicherung). Falls du in einer Klinik entbindest, kümmert sich meistens das Krankenhaus darum, die Anmeldung beim Standesamt einzuleiten. Du bekommst dann mehrere Ausfertigungen – bestelle am besten direkt genug, denn jede Stelle will ein Original sehen.
Das Kindergeld beantragst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Es wird einkommensunabhängig gezahlt – jede Familie hat Anspruch darauf. Den Antrag kannst du online ausfüllen. Du brauchst dafür die Geburtsurkunde und die Steuer-ID deines Kindes. Letztere musst du nicht extra beantragen, sie kommt nach der Meldung beim Standesamt automatisch per Post zu dir nach Hause.
Beim Elterngeld ist eine kleine Frist zu beachten: Es wird zwar rückwirkend gezahlt, aber maximal für 3 Lebensmonate vor dem Antragsmonat. Wer also zu lange wartet, verliert Geld. Zuständig ist die Elterngeldstelle deines Bezirksamts. Der Antrag ist etwas umfangreicher – plane dafür einen ruhigen Moment ein oder lass dir von einer Beratungsstelle helfen.
Die Elternzeit muss zwingend schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden – und zwar mindestens 7 Wochen vor dem geplanten Beginn. Für Väter/Partner*innen, die direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen wollen, heißt das: den Antrag rechtzeitig vor der Geburt stellen. Wichtig: Gib ihn frühestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin ab, da erst ab diesem Moment dein besonderer Kündigungsschutz gilt.
Falls ihr nicht verheiratet seid, sind zwei Dinge wichtig: die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung. Die Vaterschaftsanerkennung klärt die rechtliche Elternschaft und Unterhaltspflicht. Sie bringt aber nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht mit sich – dafür braucht ihr zusätzlich die Sorgeerklärung. Praxis-Tipp: Geht dafür zum zuständigen Jugendamt. Dort können beide Erklärungen gemeinsam in einem Termin gebührenfrei beurkundet werden (auch schon vor der Geburt).