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Drohende Wohnungslosigkeit: Handeln bevor es zu spät ist

Checkliste: Abwehr von Wohnungslosigkeit

  • Frühzeitig agieren! – Scham ist im Falle von Mietschulden der größte Feind. Je tiefer die Schulden wachsen, desto eher droht die fristlose Kündigung. Reagiere auf die erste schriftliche Abmahnung des Vermieters!
  • Mietschulden übernehmen lassen – Bei drohendem Wohnungsverlust durch Mietrückstände können das Jobcenter (bei Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder das Sozialamt (nach SGB XII) diese Schulden auf Antrag vollständig als Darlehen (teilweise als Beihilfe) übernehmen, um die Räumung zu blockieren.
  • Die "Heilung" einer fristlosen Kündigung – Wird ein Mietrückstand (der zu einer fristlosen Kündigung geführt hat) innerhalb von exakt zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage nachträglich komplett beglichen, wird die fristlose Kündigung gesetzlich rückwirkend unwirksam. Achtung: Diese Chance („Schonfristzahlung“) hat man aber meist nur einmal alle rund zwei Jahre!
  • Die "Soziale Wohnhilfe" – Jedes Bezirksamt in Berlin hat eine Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit (Soziale Wohnhilfen). Gehe sofort persönlich dorthin, sobald dir eine Räumungsklage ins Haus flattert.
  • Mieterrat und Anwälte – Kündigung wegen angeblichem Eigenbedarf? Lass dich in Berliner Mieterbündnissen oder bei Mietrechtsanwälten (es gibt für Geringverdiener Beratungshilfescheine) intensiv rechtlich wehren.

Wenn das Zuhause auf dem Spiel steht

Es beginnt vielleicht mit einem Monat Kurzarbeit, einem defekten Auto oder einer kaputten Waschmaschine – plötzlich reicht das Geld am Ersten nicht mehr für die volle Miete. Wenn aus Angst vor der Reaktion des Vermieters Briefe ungeöffnet liegen bleiben, ist die Wohnungslosigkeit oft nicht mehr weit.

Für Familien mit Kindern ist der drohende Verlust der eigenen vier Wände das Horrorszenario schlechthin. Wer als Eltern eine schriftliche Kündigung in der Hand hält, fällt oft in eine lähmende Panik. Der absolut wirkungsvollste und wichtigste Ratschlag in dieser Situation: Nimm sofort professionelle Hilfe in Anspruch und stecke den Kopf nicht in den Sand.

Berlin verfügt über sehr gut aufgestellte Beratungsstrukturen ("Soziale Wohnhilfen") direkt in den Ämtern des jeweiligen Wohnbezirks. Ihre primäre, staatlich beauftragte Aufgabe ist es: Die Zwangsräumung von Familien in jedem Fall zu verhindern! Dort werden Wege gesucht, ob das Jobcenter die Schulden übernimmt oder mit den Wohnungsbaugesellschaften Ratenzahlungen vereinbart werden können.

Stehst du unter enormem Druck durch deinen Vermieter oder steht die Wohnung bereits kurz vor der Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher? Dann gibt es städtische Unterkünfte und Frauenhäuser (bei häuslicher Gewalt), die eine Notunterbringung auf die Beine stellen. Aber davor stehen unzählige abwehrende rechtliche Mechanismen. Die Schonfristzahlung beispielsweise setzt einen Räumungsprozess bei Mietschulden extrem schnell außer Kraft, wenn das Amt schnell zahlt.

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