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Wohngeld in Berlin: Ein Zuschuss zur Miete für Familien

Checkliste: Wohngeldanspruch prüfen

  • Wer ist antragsberechtigt? – Mieter (als Mietzuschuss) oder Eigentümer (als Lastenzuschuss) von selbst genutztem Wohnraum, wenn das Einkommen knapp über den Sätzen der Grundsicherung für Arbeitsuchende liegt, aber für die hohen Wohnkosten nicht reicht.
  • Schließt die Grundsicherung Wohngeld aus? – Ja. Wer bereits Transferleistungen wie die Grundsicherung für Arbeitsuchende oder die Grundsicherung im Alter bezieht (in denen die Wohnkosten integriert sind), bekommt kein zusätzliches Wohngeld.
  • Wonach richtet sich die Höhe? – Abhängig von drei Faktoren: Der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete und dem Gesamteinkommen (brutto) der Familie.
  • Die "Wohngeld Plus" Reform – Seit dieser Reform haben deutlich mehr Familien in Berlin Anspruch auf diese Leistung, und der durchschnittliche Auszahlungsbetrag hat sich spürbar erhöht.
  • Wohngeldrechner nutzen – Bevor man alle Formulare ausfüllt, empfiehlt sich ein Test im offiziellen Wohngeldrechner der Senatsverwaltung oder des Bundes, um den potenziellen Anspruch vorab unverbindlich zu prüfen.

Wohnen darf nicht arm machen

Der Berliner Wohnungsmarkt ist für Familien eine immense finanzielle Bürde. Ein Großteil des Gehalts fließt heute selbst bei Doppelverdienern nicht selten nur in die Warmmiete. Wenn jedoch die Kosten der Wohnung das hauseigene Budget sprengen und man jeden Monat ins Minus rutscht, gibt es das Wohngeld als staatlichen Anker.

Das Wohngeld richtet sich explizit an Arbeitnehmer, Rentner oder Studierende/Azubis, deren Einkommen zwar dafür reicht, den normalen Alltag (Essen, Kleidung etc.) zu bestreiten, aber nicht mehr, um die exorbitant gestiegenen Berliner Mietpreise aus eigener Kraft abzufedern. Die Idee ist, dass du dadurch keinen Antrag auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen musst, sondern in deinem Job verbleibst und lediglich beim Thema Wohnen gestützt wirst.

Ein wichtiger Berliner Tipp: Oft ist Wohngeld in Kombination mit dem Kinderzuschlag (KiZ) der Schlüssel, um verdeckte Familienarmut abzuwenden. Beide Anträge (Wohngeld beim Bezirksamt/Bürgeramt, Kinderzuschlag bei der Familienkasse) sollten Hand in Hand gehen. Beziehst du nämlich diese Leistungen, stehen deinem Kind zudem kostenfreie Angebote aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu (z. B. kostenloser Hort, Schulessen, Klassenfahrten).

Der Antrag in Berlin kann oftmals per Post oder je nach Bezirk auch digital im Online-Verfahren gestellt werden. Ein bewilligter Antrag gilt in der Regel für zwölf Monate, danach muss ein Weiterleistungsantrag gestellt werden.

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