Erziehungsrente nach Scheidung und Tod des Ex-Partners
Checkliste: Erziehungsrente
- Was ist das? – Die Erziehungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung und funktioniert als eine Art "Unterhaltsersatz" nach dem Tod des geschiedenen Partners.
- Voraussetzungen – Ehen, die nach dem 30.06.1977 geschieden wurden; Tod des Ex-Partners; Kindererziehung (leiblich, Pflege-, Stief- oder Enkelkind unter 18 Jahren). Man darf nicht wieder geheiratet haben.
- Rentenanspruch – Im Gegensatz zur Witwenrente wird die Erziehungsrente aus dem eigenen Versicherungskonto berechnet. Man muss bis zum Tod des Partners mindestens 5 Jahre eigene Rentenzeiten gesammelt haben.
- Höhe – Entspricht grundsätzlich einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Eigenes Einkommen kann (unter Berücksichtigung von Freibeträgen) angerechnet werden.
- Wo beantragen? – Bei der Deutschen Rentenversicherung. Den Antrag sollte man zügig stellen, da die Rente in der Regel rückwirkend zum Ersten des Sterbemonats gezahlt wird, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Todesfall eingeht.
Absicherung für Alleinerziehende nach dem Schicksalsschlag
Wenn ein Elternteil stirbt, ist das für die Kinder ein immenser Verlust. War das Elternpaar bereits geschieden, fällt für den alleinerziehenden, verbleibenden Partner oft auf einen Schlag der Kindesunterhalt weg. Eine enorme finanzielle Lücke entsteht.
Genau in dieser Situation soll die Erziehungsrente helfen. Anders als die klassische Witwen- oder Witwerrente, die nach einer bestehenden Ehe aus dem Versicherungskonto des Verstorbenen gezahlt wird, ist die Erziehungsrente eine Rente aus den eigenen Versicherungsbeiträgen des Überlebenden. Der Gedanke dahinter: Wer wegen der Kinderbetreuung nach dem Tod des Ex-Partners (oder nach Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann, bekommt einen Ersatz für den entfallenden Unterhalt.
Die Bedingungen sind klar definiert: Die Ehe muss geschieden sein, man erzieht mindestens ein eigenes, Stief- oder Pflegekind unter 18 Jahren und man darf nach der Scheidung nicht neu geheiratet haben. Zudem müssen im eigenen Rentenkonto die fünf Jahre Mindestversicherungszeit erfüllt sein.
Die Beratung ist essenziell: Viele Betroffene wissen nichts von dieser Rente oder verwechseln sie mit der Halbwaisenrente für die Kinder. Im Trauerfall sollte man daher nicht zögern, einen Termin bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Berlin zu buchen, um Ansprüche für sich und die Kinder parallel klären und berechnen zu lassen.