Jugendstrafrecht: Was passiert, wenn Jugendliche straffällig werden
Checkliste: Jugendstrafrecht
- Strafunmündig bis 14 – Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Bei ihnen wird zwar ermittelt, aber kein Strafverfahren eingeleitet. Stattdessen werden unterstützende Maßnahmen über Schule, Jugendamt und Familiengericht eingeleitet.
- Jugendliche (14–17) – Werden immer nach dem Jugendstrafrecht beurteilt. Grundlage ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG).
- Heranwachsende (18–20) – Einzelfallentscheidung: Es wird geprüft, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird. Das Alter zum Zeitpunkt der Tat ist entscheidend.
- Erziehung statt Strafe – Der Schwerpunkt liegt auf dem Erziehungsgedanken. Neben Strafen kann das Gericht sogenannte Auflagen und Weisungen aussprechen, die die Entwicklung des jungen Menschen fördern sollen.
- Jugendgerichtshilfe – In jedem Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ist die Jugendgerichtshilfe des Wohnbezirks beteiligt. Die Jugendgerichtshelfer sind Sozialarbeiter – sie beraten, helfen und schlagen dem Gericht erzieherische Maßnahmen vor. Sie sind weder Ankläger noch Verteidiger.
- Beratung und Verteidigung – Jugendliche können sich selbst eine Anwältin suchen. Bei geringem Einkommen gibt es kostenlose Rechtsberatung und in manchen Fällen eine Pflichtverteidigung.
Keine Panik – aber ernst nehmen
Wenn die Polizei anruft und sagt, dein Kind wurde bei einem Ladendiebstahl erwischt, in eine Schlägerei verwickelt oder wegen Sachbeschädigung angezeigt – dann ist das ein Schock. Aber: Es ist auch kein Weltuntergang. Viele Jugendliche werden einmal straffällig, die allermeisten nur einmal. Trotzdem muss man es ernst nehmen.
Für Jugendliche und Heranwachsende gilt ein eigenes Strafrecht: das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Der wichtigste Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht: Es geht weniger um Bestrafung und mehr um Erziehung. Das Gericht schaut sich an, warum die Tat passiert ist, wie die persönliche Situation des jungen Menschen aussieht und was er oder sie braucht, um so etwas in Zukunft zu vermeiden.
Drei Altersgruppen sind dabei entscheidend – und zwar immer das Alter zum Zeitpunkt der Tat: Kinder unter 14 sind strafunmündig. Gegen sie wird zwar ermittelt, aber es kommt nie zu einem Strafverfahren. Stattdessen werden unterstützende Maßnahmen über Schule, Jugendamt oder Familiengericht eingeleitet. Jugendliche (14 bis unter 18) werden immer nach dem Jugendstrafrecht beurteilt. Bei Heranwachsenden (18 bis unter 21) entscheidet das Gericht im Einzelfall, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt.
In jedem Strafverfahren gegen Jugendliche ist die Jugendgerichtshilfe beteiligt – eine Abteilung des Jugendamts im Wohnbezirk. Die Jugendgerichtshelferinnen und -helfer sind Sozialarbeiter. Sie sind weder Ankläger noch Verteidiger, sondern beraten die Jugendlichen und ihre Eltern, gewähren Hilfen zur Erziehung und schlagen dem Gericht geeignete erzieherische Maßnahmen vor.
Das Gericht hat viele Möglichkeiten: Neben klassischen Strafen gibt es Auflagen und Weisungen, zum Beispiel Sozialstunden, einen Anti-Gewalt-Kurs, Schadenswiedergutmachung oder die Teilnahme an einem sozialen Training. In schweren Fällen kann auch Jugendarrest (bis zu 4 Wochen) oder Jugendstrafe (Freiheitsstrafe) verhängt werden – letzteres aber nur bei schweren Delikten.
Wenn dein Kind betroffen ist: Beratung suchen. Die Jugendgerichtshilfe ist ein guter erster Ansprechpartner. Darüber hinaus gibt es für junge Menschen unter 27 Jahren mit geringem Einkommen die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung in Berlin. In manchen Fällen besteht auch Anspruch auf eine Pflichtverteidigung.
Und ein wichtiger Hinweis: Das Jugendgerichtsprojekt bietet an Berliner Sekundarschulen ein Präventions- und Bildungsprogramm für Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen an. Dort lernen Jugendliche in Rollenspielen und Verhandlungssimulationen, wie ein Gerichtsverfahren abläuft – bevor es überhaupt so weit kommt.