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Familiengericht: Was dich erwartet und wie du dich vorbereiten kannst

Checkliste: Familiengericht

  • Zuständigkeit – Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Es entscheidet über Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich und Gewaltschutz.
  • Trennungsjahr – Vor der Scheidung müssen Ehepaare mindestens ein Jahr getrennt leben. Getrenntleben ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich.
  • Ein Anwalt reicht – Wenn sich beide Ehegatten über alles einig sind (Trennung, Kinder, Wohnung, Hausrat), reicht ein gemeinsamer Anwalt. Das spart erhebliche Kosten und Nerven.
  • Kosten – Die Gerichtskosten richten sich nach dem Verfahrenswert (abhängig vom Einkommen und Vermögen). Bei Unterhaltsprozessen zahlt die unterlegene Partei.
  • Verfahrenskostenhilfe (VKH) – Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise. Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt. (In Familiensachen heißt die Prozesskostenhilfe offiziell Verfahrenskostenhilfe.)
  • Mediation – Vor dem Gang zum Gericht kann eine Mediation helfen, Konflikte außergerichtlich zu lösen. Die Berliner Erziehungs- und Familienberatungsstellen bieten das teils kostenlos an.
  • Verfahrensbeistand – Bei Streit ums Sorge- oder Umgangsrecht bekommt das Kind einen eigenen Verfahrensbeistand, der seine Interessen vertritt (kostenlos für die Eltern).
  • Jugendamt – Das Jugendamt wird in Sorge- und Umgangsverfahren immer beteiligt und gibt eine Stellungnahme ab.

Kein Grund zur Panik

Das Wort „Gericht" klingt bedrohlich. Aber ein Familienverfahren ist kein Strafprozess – es geht nicht darum, wer schuld ist, sondern darum, eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten funktioniert, vor allem für die Kinder.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts und zuständig für alle Konflikte rund um Ehe, Familie und Kinder: Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich und Gewaltschutzanordnungen. In Berlin gibt es Familiengerichte an mehreren Standorten – zuständig ist das Gericht im Bezirk, in dem die Familie lebt.

Bei einer Scheidung gibt es eine wichtige Voraussetzung: das Trennungsjahr. Die Ehegatten müssen mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann. „Getrenntleben" bedeutet, dass ihr keine gemeinsame Haushaltsführung mehr habt – das ist auch innerhalb der gleichen Wohnung möglich, wenn ihr getrennte Bereiche nutzt und getrennt wirtschaftet.

Was viele nicht wissen: Wenn ihr euch über die wesentlichen Punkte einig seid – Zeitpunkt der Trennung, Sorgerecht, Umgang, Wohnung, Hausrat – reicht ein einziger Anwalt für die Scheidung aus. Nur eine Partei stellt den Antrag, die andere stimmt zu. Das nennt sich einvernehmliche Scheidung und spart erhebliche Kosten.

Apropos Kosten: Die Gerichtskosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der vom gemeinsamen Einkommen und Vermögen abhängt. Dazu kommen die Anwaltskosten. Bei geringem Einkommen gibt es die Verfahrenskostenhilfe (VKH) – so heißt die Prozesskostenhilfe in Familiensachen. Der Staat übernimmt dann die Kosten ganz oder teilweise, je nach Einkommensverhältnissen. Den Antrag stellst du direkt beim Familiengericht.

Bevor ihr vor Gericht geht, kann eine Mediation sinnvoll sein. Ein neutraler Mediator hilft euch, Konflikte außergerichtlich zu lösen – das ist schneller, günstiger und weniger belastend. Die Berliner Erziehungs- und Familienberatungsstellen bieten Mediationen teils kostenlos an. Auch der Kurs „Kinder im Blick" (KiB) hilft getrennten Eltern, eine gute Kommunikation zu finden.

Wenn es um Sorge- oder Umgangsrecht geht, wird das Jugendamt immer beteiligt. Es gibt eine Stellungnahme ab und versucht, im Vorfeld eine einvernehmliche Lösung zu vermitteln. Außerdem bekommt das Kind in solchen Verfahren einen eigenen Verfahrensbeistand – eine unabhängige Person, die die Interessen des Kindes vertritt. Das kostet die Eltern nichts.

Wichtig: Das Ziel des Familiengerichts ist immer das Kindeswohl. Richterinnen und Richter hören sich beide Seiten an, sprechen mit dem Jugendamt und – je nach Alter – auch mit dem Kind selbst. Die meisten Verfahren enden mit einer Einigung. Nur wenn keine Einigung möglich ist, entscheidet das Gericht.

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