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Unterhalt: Was du über die Grundlagen wissen musst

Checkliste: Unterhalt – die Basics

  • Wer ist unterhaltspflichtig? – Eheleute, Eltern gegenüber ihren Kindern, Kinder gegenüber ihren Eltern und Großeltern gegenüber Enkeln. Der Unterhaltsanspruch von Kindern hat dabei immer Vorrang.
  • Kindesunterhalt – der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss Barunterhalt zahlen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflicht durch Betreuung (Naturalunterhalt).
  • Düsseldorfer Tabelle – die Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt. Sie staffelt nach Einkommen der zahlenden Person und Alter des Kindes.
  • Unterhaltsvorschuss – wenn der zahlungspflichtige Elternteil nicht zahlt, springt das Jugendamt mit dem Unterhaltsvorschuss ein (für Kinder bis 18 Jahre)
  • Trennungsunterhalt – beginnt mit dem Getrenntleben verheirateter Paare. Auch vor der Scheidung kann ein Ehegatte vom anderen Unterhalt verlangen.
  • Nachehelicher Unterhalt – nach der Scheidung müssen beide Ex-Partner grundsätzlich selbst für sich sorgen. Es gibt aber Ausnahmen (Kinderbetreuung, Krankheit, Alter).
  • Elternunterhalt – Kinder können gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sein, z.B. bei Pflegeheimkosten. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) aber erst ab 100.000 EUR Jahresbruttoeinkommen.
  • Beratung – das Jugendamt berät kostenfrei zu Kindesunterhalt. Für Ehegattenunterhalt: Anwaltskanzlei oder Beratungsstelle (VAMV, SHIA).

Unterhalt – ein Grundrecht der Familie

Das Thema Unterhalt betrifft fast jede Familie irgendwann – bei Trennung, Scheidung oder wenn Eltern pflegebedürftig werden. Das Prinzip dahinter ist einfach: Familienmitglieder sind füreinander verantwortlich. Wer nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, hat Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch nahe Angehörige.

Die wichtigste Unterhaltsform ist der Kindesunterhalt. Kinder haben immer Vorrang. Wenn die Eltern getrennt leben, muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, Geld zahlen (Barunterhalt). Der andere Elternteil erfüllt seine Pflicht durch die tägliche Betreuung. Die Höhe des Barunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle – einer Berechnungstabelle, die regelmäßig aktualisiert wird. Sie berücksichtigt das Einkommen der zahlungspflichtigen Person und das Alter des Kindes.

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt – sei es, weil er nicht will oder nicht kann – gibt es den Unterhaltsvorschuss. Das Jugendamt springt dann ein und zahlt monatlich einen festgelegten Betrag. Den Antrag stellst du beim Jugendamt deines Bezirks. Der Unterhaltsvorschuss gilt für Kinder bis 18 Jahre, und das Jugendamt holt sich das Geld vom säumigen Elternteil zurück.

Zwischen getrennt lebenden Eheleuten gibt es den Trennungsunterhalt. Er beginnt mit der Trennung und läuft bis zur rechtskräftigen Scheidung. Wer weniger verdient, kann vom besserverdienenden Partner Unterhalt verlangen. Nach der Scheidung gilt dann der nacheheliche Unterhalt – hier ist die Grundregel, dass jeder wieder selbst für sich sorgen muss. Ausnahmen gibt es, wenn ein Ex-Partner wegen der Kinderbetreuung, wegen Krankheit oder Alter nicht arbeiten kann.

Auch nicht verheiratete Eltern haben Ansprüche: Wenn ein Elternteil wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes nicht arbeiten kann, muss der andere Elternteil mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt zahlen.

Ein Thema, das viele überrascht: Elternunterhalt. Kinder können verpflichtet sein, für die Pflegekosten ihrer Eltern aufzukommen, wenn deren Rente und Pflegeversicherung nicht reichen. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 gilt das aber erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro – die allermeisten Kinder sind damit nicht betroffen.

Für alle Unterhaltsfragen gilt: Lass dich beraten. Das Jugendamt hilft kostenlos bei Fragen zum Kindesunterhalt und zur Beistandschaft. Für Ehegattenunterhalt brauchst du eine Anwaltskanzlei für Familienrecht oder eine Beratungsstelle wie den VAMV (Verband alleinerziehender Mütter und Väter) oder SHIA (SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender). Die Berliner Unterhaltsleitlinien findest du auf der Website des Kammergerichts Berlin.

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