BAföG: Finanzielle Unterstützung für Ausbildung und Studium
Checkliste: BAföG beantragen
- Wer wird gefördert? – Studierende an Hochschulen, Schüler*innen an weiterführenden Schulen (z.B. Fachschulen, Abendgymnasien, Kollegs), unter bestimmten Voraussetzungen
- Nicht förderfähig – duale Ausbildungen (dafür gibt es Berufsausbildungsbeihilfe, BAB)
- Voraussetzungen – deutsche Staatsangehörigkeit oder bestimmter Aufenthaltsstatus, Eignung für die gewählte Ausbildung, Altersgrenze: 45 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- Höhe – abhängig vom Einkommen der Eltern, eigenem Einkommen/Vermögen und Wohnsituation. Der Höchstsatz für Studierende liegt bei knapp 1.000 EUR monatlich.
- Zuschuss + Darlehen – Studierenden-BAföG besteht zur Hälfte aus Zuschuss (geschenkt) und zur Hälfte aus zinslosem Darlehen. Schüler-BAföG ist komplett geschenkt.
- Rückzahlung – das Darlehen wird 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit fällig, in kleinen Raten. Es gibt eine Deckelung: maximal 10.010 EUR müssen zurückgezahlt werden.
- Antrag – beim Amt für Ausbildungsförderung (Bezirksamt) oder beim Studierendenwerk Berlin (für Studierende)
- Kinderbetreuungszuschlag – wer während des Studiums Kinder betreut, bekommt einen Zuschlag von 160 EUR pro Kind
BAföG – mehr als ein Kredit
Die Abkürzung steht für „Bundesausbildungsförderungsgesetz" – klingt sperrig, ist aber eine der wichtigsten finanziellen Hilfen für junge Menschen in Ausbildung. Und entgegen einem weit verbreiteten Vorurteil: BAföG ist kein reiner Kredit. Schüler-BAföG ist sogar komplett geschenkt, und beim Studierenden-BAföG ist die Hälfte ein Zuschuss.
Ob und wie viel BAföG du bekommst, hängt vor allem vom Einkommen deiner Eltern ab. Wenn deine Eltern wenig verdienen, bekommst du mehr – bis zum Höchstsatz von knapp 1.000 Euro im Monat (für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen). Auch dein eigenes Einkommen und Vermögen wird angerechnet, allerdings gibt es großzügige Freibeträge. Einen Minijob bis 603 Euro kannst du in der Regel haben, ohne dass das BAföG gekürzt wird.
Ein häufiges Missverständnis: Viele denken, ihre Eltern verdienen „zu viel" für BAföG. Aber die Freibeträge sind höher, als man denkt – besonders wenn noch Geschwister in Ausbildung sind. Stell auf jeden Fall einen Antrag, auch wenn du unsicher bist. Im schlimmsten Fall bekommst du einen Ablehnungsbescheid – im besten Fall Geld, das dir zusteht.
Besonders familienfreundlich: Wer während des Studiums Kinder betreut, bekommt einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro pro Kind und Monat – als Vollzuschuss, also geschenkt. Außerdem wird die Förderungshöchstdauer verlängert, wenn du wegen Kinderbetreuung länger brauchst.
Das Darlehen (die zweite Hälfte des Studierenden-BAföG) ist zinslos. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit, in Raten von 130 Euro pro Monat. Und es gibt eine Deckelung: Mehr als 10.010 Euro musst du insgesamt nie zurückzahlen – egal, wie viel du bekommen hast. Wer wenig verdient, kann sich von der Rückzahlung freistellen lassen.
Den Antrag stellst du beim Amt für Ausbildungsförderung. Für Schüler*innen ist das Bezirksamt zuständig, für Studierende das Studierendenwerk Berlin. Am einfachsten geht es online über BAföG Digital (bafoeg-digital.de). Wichtig: BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern ab dem Monat der Antragstellung. Im Zweifel reich erstmal einen formlosen Antrag ein – die Unterlagen kannst du nachreichen.
Ein Tipp für Eltern: Auch wenn eure Kinder schon über 18 sind, lohnt sich der BAföG-Antrag. Die Altersgrenze liegt inzwischen bei 45 Jahren – das macht BAföG auch für Spätberufene und Eltern interessant, die nach einer Familienphase ein Studium beginnen wollen.