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Bildungs- und Teilhabepaket: Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen und mehr

Checkliste: BuT-Leistungen im Überblick

  1. Schulbedarf – 195 EUR pro Jahr (130 EUR zum Schuljahresbeginn + 65 EUR im Februar)
  2. Mittagessen – Kostenübernahme in Kita, Schule und Hort (vollständig)
  3. Ausflüge & Klassenfahrten – volle Kostenübernahme für Kita- und Schulausflüge
  4. Sport, Musik, Kultur – 15 EUR pro Monat für Vereinsbeiträge, Musikschule o. Ä.
  5. Lernförderung – Nachhilfe, wenn die Schule einen Bedarf bestätigt (eine akute Versetzungsgefährdung ist nicht mehr zwingend erforderlich!) Schülerbeförderung – Zuschuss zu Fahrtkosten, wenn der Schulweg zu weit ist
  6. Schülerbeförderung – Zuschuss zu Fahrtkosten, wenn der Schulweg zu weit ist

Wer hat Anspruch?

BuT-Leistungen stehen Familien zu, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  1. Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
  2. Sozialhilfe (SGB XII)
  3. Wohngeld
  4. Kinderzuschlag
  5. Asylbewerberleistungen

Auch Familien mit geringem Einkommen, die keine dieser Leistungen beziehen, können im Einzelfall Anspruch haben. Frag beim Jobcenter oder Sozialamt deines Bezirks nach.

Wie funktioniert die Beantragung?

Der Schulbedarf (195 EUR/Jahr) wird bei Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe automatisch ausgezahlt – du musst nichts extra beantragen. Für viele andere Leistungen (Mittagessen, Ausflüge, Sport etc.) reicht oft schon die Vorlage des entsprechenden Nachweises oder die Nutzung des berlinpass-BuT.

Wenn du Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehst, läuft der Antrag in der Regel über die Wohngeldstelle deines Bezirks (nicht über das Jobcenter oder Sozialamt).

In der Praxis funktioniert vieles über Gutscheine oder Direktzahlung: Die Kosten für Mittagessen werden direkt an die Schule gezahlt, der Sportverein rechnet direkt ab. Du musst nicht in Vorleistung gehen.

Tipps für die Praxis

Viele Familien nutzen BuT nicht, obwohl sie Anspruch hätten – oft aus Unkenntnis oder weil der Antrag abschreckt. Dabei lohnt es sich: Bei einem Kind in der Schule und im Sportverein kommen schnell über 400 Euro pro Jahr zusammen.

Die Schulsozialarbeit an der Schule deines Kindes kann beim Antrag helfen. Auch die FamilienServiceBüros der Bezirke unterstützen beim Ausfüllen und erklären, welche Leistungen in Frage kommen.

Wichtig: BuT-Leistungen gelten für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Die Teilhabe-Leistungen (Sport, Kultur, Freizeit) gelten bis 18 Jahre.

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