Elternzeit: Rechte, Fristen und Aufteilung
Checkliste: Elternzeit beantragen
- Anmeldefrist – 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anmelden (für Elternzeit bis zum 3. Geburtstag)
- Verlängerte Frist – 13 Wochen vor Beginn, wenn Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen wird
- Textform genügt – für ab dem 1.5.2025 geborene Kinder reicht die Anmeldung in Textform, z.B. per E-Mail (§ 126b BGB); für früher geborene Kinder war die Original-Unterschrift nötig
- Zeitraum festlegen – für die ersten 2 Jahre verbindlich angeben, danach flexibel
- Aufteilung – bis zu 3 Zeitabschnitte ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich
- Teilzeitarbeit – während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche erlaubt
- Kündigungsschutz – beginnt ab Anmeldung, frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit
Was ist Elternzeit?
Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um dein Kind zu betreuen. Jeder Elternteil hat einen eigenständigen Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind. Die Elternzeit der Mutter und des Vaters sind unabhängig voneinander – ihr könnt sie gleichzeitig oder nacheinander nehmen.
Wichtig: Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge. Elternzeit regelt dein Arbeitsverhältnis (Freistellung, Kündigungsschutz). Elterngeld ist die finanzielle Leistung, die den Einkommensverlust ausgleicht. Du kannst Elternzeit auch ohne Elterngeld nehmen – und umgekehrt.
Wie lange und wann?
Von den 36 Monaten Elternzeit kannst du bis zu 24 Monate auf den Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag deines Kindes übertragen. Der Arbeitgeber muss dem nicht zustimmen – du teilst es nur rechtzeitig mit.
Du kannst die Elternzeit in bis zu 3 Zeitabschnitte aufteilen, ohne dass dein Arbeitgeber zustimmen muss. Weitere Aufteilungen sind nur mit Einverständnis möglich.
Anmeldung beim Arbeitgeber
Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren sind, genügt die Anmeldung in Textform – eine E-Mail reicht also aus (§ 126b BGB). Nur für früher geborene Kinder war noch die eigenhändige Originalunterschrift nötig. Für die Elternzeit in den ersten 3 Lebensjahren musst du dich bei der Anmeldung gleichzeitig verbindlich festlegen, wie du die Elternzeit in den ersten 2 Jahren aufteilen willst.
Für Väter/Partner*innen, die ab der Geburt Elternzeit nehmen wollen, bedeutet das: den Antrag am besten schon 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin einreichen. Mütter sind in den ersten 8 Wochen ohnehin im Mutterschutz – die Elternzeit beginnt direkt danach.
Arbeiten während der Elternzeit
Du darfst während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten – bis zu 32 Stunden pro Woche. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten hast du sogar einen Rechtsanspruch auf Teilzeit, wenn du mindestens 2 Monate Teilzeit und die reduzierte Stundenzahl zwischen 15 und 32 Stunden beantragst.
Kündigungsschutz
Ab dem Moment, in dem du die Elternzeit anmeldest, greift ein besonderer Kündigungsschutz – frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit (bzw. 14 Wochen bei Elternzeit ab dem 3. Geburtstag). Er gilt während der gesamten Elternzeit. Eine Kündigung ist in dieser Zeit nur in absoluten Ausnahmefällen mit Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde möglich.