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Durchatmen: Auszeiten für pflegende Angehörige

Checkliste: Erholung organisieren

  1. Gemeinsamer Jahresbetrag (für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege): Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein zusammengefasstes, flexibles Budget in Höhe von 3.539 Euro pro Kalenderjahr für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Dieses ersetzt die bisherigen komplizierten Einzel-Budgets.
  2. Verhinderungspflege (Ersatzpflege): Fällt die private Pflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub aus, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Ersatzpflege (z.B. durch einen ambulanten Dienst oder andere Angehörige) aus diesem gemeinsamen Jahresbetrag. Die Verhinderungspflege kann für bis zu 8 Wochen (statt früher 6 Wochen) im Jahr in Anspruch genommen werden.
  3. Kurzzeitpflege in Einrichtungen: Ist die vorübergehende Pflege in einer speziellen Einrichtung nötig (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt), bezuschusst die Kasse dies ebenfalls flexibel aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro, auch hier für bis zu 8 Wochen pro Jahr.
  4. Tages- und Nachtpflege – Teilstationäre Pflege ergänzt die häusliche Betreuung und ermöglicht Angehörigen, weiterhin berufstätig zu sein oder einfach tagsüber abzuschalten. Betroffene verbringen den Tag in einer Einrichtung.
  5. Kuren für Pflegende – Mütter-/Väterkuren oder Vorsorge- und Reha-Kuren speziell für pflegende Angehörige können beantragt werden. Oft sind auch Kuren zusammen mit der pflegebedürftigen Person möglich.
  6. Gegenseitige Beratung – Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige (z.B. von Demenz-Patienten) in Berlin bieten oft die wertvollste Form von Entlastung – das Gespräch mit Menschen, die exakt das Gleiche durchmachen.

Du darfst auch an dich denken

Für jemanden da zu sein, den man liebt, ist erfüllend, aber extrem fordernd. Pflegende Angehörige fühlen sich schnell in einem Hamsterrad aus Terminen, Sorgen und körperlicher Belastung gefangen. Zu oft wird das Prinzip "Sauerstoffmaske im Flugzeug" vergessen: Man kann anderen nur helfen, wenn man selbst atmen kann. Die völlige Erschöpfung nützt letztlich niemandem.

Das deutsche Pflegesystem hat hier glücklicherweise Instrumente eingebaut, um Familien nicht komplett auszubrennen. Der oben genannte Gemeinsame Jahresbetrag ist ein klassisches Beispiel: Das flexible Budget von 3.539 Euro steht bereit, damit du als Hauptpflegeperson auch mal 14 Tage in den Sommerurlaub fahren kannst, während beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst in Berlin vorbeikommt und die Grundpflege übernimmt (Verhinderungspflege). Man kann Teile dieses Budgets sogar stundenweise nutzen, wenn man abends einfach mal ins Kino gehen möchte.

Auch das Thema Rehabilitation wird für pflegende Partner und Kinder (die oft ihre pflegebedürftigen Eltern versorgen) immer wichtiger. Das Hausarztgespräch über eine Vorsorgekur – explizit zur Prävention von pflegebedingten Rückenbeschwerden oder psychischer Erschöpfung – sollte kein Tabuthema sein. In Berlin und Brandenburg gibt es Fachstellen zur Kurberatung, die helfen, die oft komplizierten Anträge auszufüllen.

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