Finanzielle Hilfen: Pflegegeld und Entlastungsbetrag
Checkliste: Pflegefinanzierung zu Hause
- Wann gibt es Pflegegeld? – Wer Angehörige ab Pflegegrad 2 zu Hause selbst betreut, hat Anspruch auf Pflegegeld. Es wird der pflegebedürftigen Person überwiesen und soll als Anerkennung an die Pflegenden weitergegeben werden.
- Höhe des Pflegegeldes – Die Beträge sind gestaffelt und steigen mit dem Pflegegrad (z.B. 347 Euro bei Grad 2, bis zu 990 Euro bei Grad 5).
- Der Entlastungsbetrag – Schon ab Pflegegrad 1 stehen jedem monatlich 131 Euro zu. Es ist kein Bargeld, sondern ein zweckgebundenes Budget für Entlastungsleistungen (z.B. Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung).
- Abrechnung beim Entlastungsbetrag – Man muss in Vorleistung treten und Rechnungen anerkannter Dienstleister (oder der Nachbarschaftshilfe) bei der Pflegekasse einreichen, oder der Dienst rechnet direkt ab. Das Geld verfällt nicht an jedem Monatsende, sondern kann oft ins Folgejahr übertragen werden.
- Kombinationsleistung – Nutzen Angehörige einen ambulanten Pflegedienst, fällt das Pflegegeld anteilig geringer aus (Kombinationsleistung). Das muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Unterstützung für den Pflegealltag
Wenn ein Kind chronisch krankheitsbedingt pflegebedürftig wird oder Großeltern plötzlich Unterstützung im Alltag benötigen, übernehmen Angehörige oft einen enormen Aufwand. Das Sozialsystem in Deutschland erkennt an, dass diese Versorgung im häuslichen Umfeld den Kassen viel Geld für Heimplätze spart, weswegen Familien gezielt finanziell unterstützt werden sollen.
Vielen ist jedoch gar nicht bewusst, dass schon ab Pflegegrad 1 jeden Monat der sogenannten Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung steht. Damit lässt sich beispielsweise ein anerkannter Dienstleister für wöchentliches Staubsaugen und Fensterputzen bezahlen, oder eine Alltagsbegleitung, die mit dem pflegebedürftigen Angehörigen einkaufen geht, während man selbst eine Atempause hat. In Berlin gibt es zudem das Modell der Nachbarschaftshilfe: Hier können Bekannte (nicht erste Verwandtschaftslinie) einen kurzen Pflegekurs absolvieren und sich die Stunden über die Pflegekasse aus dem Entlastungsbetrag erstatten lassen.
Das Pflegegeld hingegen (ab Grad 2) ist an keine Nachweise gebunden, wofür es ausgegeben wird. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person gezahlt. Es dient offiziell dazu, die eigene Pflege sicherzustellen und wird in der Realität meist als Aufwandsentschädigung an die pflegenden Familienmitglieder weitergereicht.