Einschulung: Was muss ich wissen?
Checkliste: Einschulung in Berlin
- Schulpflicht prüfen – Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind im gleichen Jahr schulpflichtig
- Einschulungsuntersuchung (ESU) – Einladung kommt vom Gesundheitsamt, meist nach der Schulanmeldung in den Monaten vor der Einschulung
- Schulanmeldung – im Oktober für den Schulstart im Folgejahr, Einladung kommt vom Bezirk
- Einzugsgebiet prüfen – die zuständige Grundschule richtet sich nach der Wohnadresse
- Wunschschule möglich – du kannst auch eine andere Schule wählen, Aufnahme aber nicht garantiert
- Bei Nicht-Wunschschule – Kontakt auf dem Bescheid anrufen, auf die Warteliste setzen lassen und ggf. fristgerecht schriftlich Widerspruch einlegen
- Hortbetreuung (eFöB) – ergänzende Förderung und Betreuung; in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 beitragsfrei, ab Klasse 4 einkommensabhängig; Antrag beim Jugendamt
- Schulmaterial besorgen – prüfe, ob du Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) hast
- Schulweg üben – mehrfach gemeinsam ablaufen, bevor es losgeht
Der Weg zum Schulstart
Die Einschulung ist ein großer Schritt – für Kinder und für Eltern. In Berlin beginnt die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 30. September des jeweiligen Jahres sechs Jahre alt werden. Das heißt: Wird dein Kind am 15. August sechs, kommt es im selben Jahr in die Schule.
In der Regel nach der Schulanmeldung – also in den Monaten vor dem Schulstart – bekommt ihr Post vom Gesundheitsamt: die Einladung zur Einschulungsuntersuchung (ESU). Das ist eine kinderärztliche Untersuchung, bei der geschaut wird, ob dein Kind körperlich, sprachlich und in seiner Entwicklung bereit für die Schule ist. Keine Prüfung – eher ein freundlicher Check-up. Falls dabei ein Förderbedarf festgestellt wird, bekommst du Empfehlungen und Unterstützungsangebote.
Die Schulanmeldung selbst findet im Oktober statt (den genauen Zeitraum legt Berlin jedes Jahr neu fest), also fast ein Jahr vor dem tatsächlichen Schulstart. Dein Bezirksamt schickt dir rechtzeitig eine Einladung mit allen Informationen. Grundsätzlich wird dein Kind der zuständigen Einzugsschule zugewiesen – das ist die Grundschule, die zu eurem Wohnort gehört. Du kannst aber auch eine Wunschschule angeben, zum Beispiel weil sie ein bestimmtes Profil hat oder besser erreichbar ist. Die Aufnahme dort ist allerdings nicht garantiert.
Was tun, wenn dein Kind an einer Nicht-Wunschschule landet? Zuerst: Ruf die Kontaktstelle an, die auf dem Bescheid steht, und lass dich auf die Warteliste setzen – oft rücken bis zum Schuljahresbeginn noch Plätze nach. Gegen den Bescheid kannst du außerdem innerhalb der angegebenen Frist schriftlich Widerspruch einlegen. Gute Begründungen sind zum Beispiel ein Geschwisterkind an der Wunschschule, ein deutlich kürzerer oder sichererer Schulweg oder Betreuungsgründe.
Falls du das Gefühl hast, dein Kind ist noch nicht so weit: In Berlin ist eine Rückstellung um ein Jahr möglich. Umgekehrt können auch jüngere Kinder auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. In beiden Fällen hilft ein Gespräch mit der Kita und dem Schulamt.
Ein großes Plus in Berlin: Die ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) – also der Hort – ist in Berlin in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 beitragsfrei; ab Klasse 4 richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen. Dein Kind wird vor und nach dem Unterricht betreut, in der Regel von 6 bis 18 Uhr. Den Antrag stellst du beim Jugendamt deines Bezirks.
Und noch ein praktischer Hinweis: Über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) können Familien mit geringem Einkommen Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge und sogar Nachhilfe bekommen. Das sind 195 Euro pro Schuljahr für Hefte, Stifte und Co. – frag beim Jobcenter oder Sozialamt deines Bezirks nach.