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Elterngeld beantragen in Berlin

Checkliste: Elterngeld beantragen

  • Antrag stellen – bei der Elterngeldstelle deines Bezirks (Jugendamt), möglichst bald nach der Geburt
  • Geburtsurkunde – im Original mit Verwendungszweck „Für Elterngeld" (beim Standesamt bestellen)
  • Einkommensnachweise – Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz)
  • Bescheinigung der Krankenkasse – über Mutterschaftsgeld (Höhe und Zeitraum)
  • Arbeitgeberbescheinigung – über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und geplante Arbeitszeit während der Elternzeit
  • Elternzeit bestätigen – Nachweis, dass Elternzeit beim Arbeitgeber angemeldet ist
  • Steuer-ID – von dir und deinem Kind
  • Aufteilung festlegen – wer nimmt wann wie viele Monate? Beide Elternteile sollten das gemeinsam planen

Was ist Elterngeld?

Elterngeld gleicht den Einkommensverlust aus, wenn du nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeitest, um dein Kind zu betreuen. Es ist keine klassische Sozialleistung – es steht Eltern grundsätzlich unabhängig davon zu, ob sie vorher erwerbstätig waren. Seit dem 1. April 2025 gibt es allerdings eine Einkommensgrenze: Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 Euro entfällt der Anspruch – für Paare wie für Alleinerziehende gleichermaßen.

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Das Basiselterngeld beträgt zwischen 65 und 100 Prozent deines vorherigen Nettoeinkommens – mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. Wer vorher weniger verdient hat, bekommt prozentual mehr (bis 100 %). Wer kein Einkommen hatte (z. B. Studierende, Hausfrauen/-männer), erhält den Mindestbetrag von 300 Euro.

Beim ElterngeldPlus bekommst du die Hälfte des Basiselterngelds, dafür aber doppelt so lange – bis zu 24 statt 12 Monate. Das lohnt sich besonders, wenn du in Teilzeit arbeitest.

Der Partnerschaftsbonus gibt es als Zusatz: Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, bekommt jeder bis zu 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Basiselterngeld gibt es für 12 Monate. Wenn auch der andere Elternteil mindestens 2 Monate Elterngeld nimmt, kommen 2 Partnermonate dazu – insgesamt also 14 Monate. Alleinerziehende bekommen die vollen 14 Monate allein.

Die Monate könnt ihr frei untereinander aufteilen. Wichtig: Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. ElterngeldPlus ist flexibler und kann bis zum 32. Lebensmonat reichen.

Wie und wo beantrage ich?

Den Antrag stellst du bei der Elterngeldstelle deines Bezirks. In Berlin ist das beim Jugendamt angesiedelt. Du kannst den Antrag per Post einreichen oder – bequemer – das Online-Portal „ElterngeldDigital" nutzen. Es führt dich Schritt für Schritt durch den Antrag und ist mit Berlin kompatibel.

Wichtig: Elterngeld wird maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt. Wer den Antrag also erst im 5. Monat nach der Geburt stellt, verliert Geld für die ersten beiden Monate. Am besten innerhalb der ersten Wochen beantragen – auch wenn noch nicht alle Unterlagen komplett sind. Fehlende Dokumente kannst du nachreichen.

Was muss ich wissen, wenn ich in Teilzeit arbeite?

Du darfst während des Elterngeldbezugs arbeiten – maximal 32 Stunden pro Woche. Dein Elterngeld wird dann auf Basis des Einkommensunterschieds (vorher vs. jetzt) berechnet. ElterngeldPlus ist für Teilzeit-Eltern besonders attraktiv, weil es den Teilzeitverdienst weniger stark anrechnet als Basiselterngeld.

Sonderfälle

Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro Monat für jedes weitere Kind. Bei Frühgeburten (mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin) verlängert sich der Bezugszeitraum um die Monate der Frühgeburt.

Auch Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld. Statt Gehaltsabrechnungen wird hier der Steuerbescheid des Vorjahres herangezogen. Die Berechnung ist etwas komplexer – eine Beratungsstelle kann hier helfen.

Wo bekomme ich Hilfe beim Antrag?

Der Elterngeldantrag ist umfangreich – aber du musst das nicht allein durchstehen. Die Schwangerenberatungsstellen, Familienzentren und FamilienServiceBüros in deinem Bezirk helfen beim Ausfüllen. Auch die Elterngeldstellen selbst beraten telefonisch oder persönlich.

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