Beistandschaft: Kostenlose Hilfe vom Jugendamt bei Unterhalt und Vaterschaft
Checkliste: Beistandschaft
- Was ist das? – Eine gesetzliche Unterstützung durch das Jugendamt bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes
- Für wen? – Für alleinerziehende Elternteile mit alleinigem Sorgerecht oder für den Elternteil, bei dem das Kind lebt
- Kostenlos – die Beistandschaft ist komplett kostenlos
- Vor der Geburt möglich – die Beistandschaft kann schon vor der Geburt des Kindes beantragt werden
- Kein Eingriff ins Sorgerecht – die elterliche Sorge bleibt komplett bei dir. Der Beistand spricht sich immer mit dir ab.
- Was macht der Beistand? – Ermittelt den Aufenthalt des Vaters, nimmt Kontakt auf, berechnet den Unterhalt, erstellt Unterhaltsurkunden und vertritt das Kind notfalls vor Gericht
- Zwangsvollstreckung – wenn der Unterhaltpflichtige nicht zahlt, kümmert sich der Beistand auch um die Durchsetzung
- Jederzeit beendbar – du kannst die Beistandschaft durch schriftliche Erklärung jederzeit beenden
Ein Beistand – kein Vormund
Viele Alleinerziehende kennen das: Der andere Elternteil zahlt keinen Unterhalt, reagiert nicht auf Briefe, stellt sich stur. Allein gegen diese Situation anzukämpfen kostet Kraft, Nerven und oft auch Geld für einen Anwalt. Genau hier setzt die Beistandschaft an – ein kostenloses Angebot des Jugendamts, das dir den Rücken freihält.
Der Beistand ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des Jugendamts, die sich um zwei Dinge kümmert: die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für dein Kind. Es geht also nicht um dich persönlich, sondern um die Rechte deines Kindes.
Und hier kommt der wichtigste Punkt: Die Beistandschaft hat nichts mit Kontrolle zu tun. Dein Sorgerecht wird nicht eingeschränkt, der Beistand ist kein Vormund. Er oder sie handelt im Auftrag deines Kindes und stimmt sich in allen Schritten mit dir ab. Du behältst die volle Kontrolle. Und wenn du die Beistandschaft nicht mehr willst, kannst du sie jederzeit schriftlich beenden.
Was genau macht der Beistand? Wenn die Vaterschaft noch nicht feststeht, ermittelt er den Aufenthalt des mutmaßlichen Vaters und nimmt Kontakt mit ihm auf. Erkennt der Vater die Vaterschaft nicht freiwillig an, erhebt der Beistand im Namen des Kindes Klage vor dem Familiengericht und vertritt das Kind im Verfahren.
Beim Unterhalt prüft der Beistand den Unterhaltsanspruch des Kindes, berechnet die Höhe und fordert den zahlungspflichtigen Elternteil zur Zahlung auf. Idealerweise wird der Unterhalt dann in einer Unterhaltsurkunde festgehalten – das ist ein vollstreckbarer Titel. Das heißt: Wenn der andere Elternteil später nicht zahlt, kann der Unterhalt ohne zusätzliches Gerichtsverfahren zwangsweise eingezogen werden. Auch darum kümmert sich der Beistand.
Die Beistandschaft steht auch ausländischen Familien offen, sofern das Kind minderjährig ist und in Deutschland lebt. Für ausländische Kinder wird die Beistandschaft in Berlin häufig von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) geführt.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn das Kind volljährig wird, ins Ausland umzieht oder wenn dir das Sorgerecht entzogen wird. In allen anderen Fällen läuft sie so lange, bis du sie beendest.
Um eine Beistandschaft zu beantragen, wende dich an das Jugendamt deines Bezirks. Das geht formlos – ein kurzer Anruf oder ein Besuch reicht. Der Antrag kann schon vor der Geburt des Kindes gestellt werden. Und: Du brauchst keinen Anwalt und keine Vorbereitungen. Der Beistand erklärt dir alles Weitere.